Volltext: Der Inn-Isengau 16. Heft 1926 (16. Heft / 1926)

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Der im Jahre 1686 und 1775 von Salzburg aus unter 
nommene Versuch, das Archidiakonat in vier Dekanate 
(Gars, Buchbach, Mühldorf, Zeillarn) zu zerlegen, scheiterte, 
wie schon erwähnt, an dem entschiedenen Widerspruch der 
Pröpste, die wohl erkannten, daß die geplante Teilung 
nur auf eine Schmälerung ihrer Amtsgewalt abziele, 
worauf es das Ordinariat Salzburg von jeher abgesehen 
hatte. Neben diesem waren es auch die in dem Sprengel 
gelegenen Klöster, das Chorherrenstift Au, die Kollegiat- 
stifte Altötting (seit 1228) und Mühldorf (seit Anfang 
des 17. Jahrh.), das Benediktinerstift St. Veit und später 
hin auch die Jesuiten und Franziskaner in Altötting, 
welche der Archidiakonatsgewalt in jeder Weise Abbruch 
zu tun suchten, indem sie nicht bloß für sich selbst die 
Eximierung von der Jurisdiktion des Archidiakons durch 
setzten, sondern auch darauf hinarbeiteten, die ihnen in 
korporierten Pfarreien derselben zu entziehen. Selbst in 
der Ausübung des Visitationsrechtes suchten sie die Archi- 
diakone zuweilen zu behindern, so daß diese sich spezielle 
Visitationsbefehle von Salzburg erwirken mußten. So 
z. B. legte Propst Gelastus (1698—1736) nicht mehr als 
Crzdiakon, sondern als dazu von Salzburg geschickter 
Kommissarius den Grundstein zur Kirche der Engl. Fräulein 
in Altötting (1734)? 
Ein besonderes Mittel, ihren amtlichen Einfluß zu 
betätigen und die Pflege des religiösen Lebens zu fördern, 
stand den Archidiakonen in den jährlichen Synoden zu 
Gebote. Dieselben wurden^ auf folgende Weise gehalten: 
Nach einem feierlichen Gottesdienst hielt der Orator, ge 
wöhnlich ein Mitglied des Archidiakonatskonststoriumsb 
eine den geitumständen angepaßte Rede; nach dieser folgte 
eine Rede des Erzdiakons; darauf wurden die seit der 
letzten Synode erschienenen landesherrlichen und Ordi 
nariatsbefehle, die den Klerus oder das Schulwesen be 
trafen, promulgiert und die inzwischen durch Zirkulare er 
öffneten Befehle nach Wichtigkeit des Inhalts nochmal 
*) Vgl. Garsensia 5 und Kttenöorfer a. a. O. S. 73. 
2 ) Nach Hacklinger (Garsensia 4). 
3 ) Demselben gehörten außer dem Propste gewöhnlich der De 
kan des Klosters, ein mit dem kanonischen Nechte wohlvertrauter 
Konventuale und der Klosternotar an.
	        
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