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farlor — Verderben), Huninleit und Hunintot benannte?
Die Brüder Hunintvt und Huninwe begegnen uns noch
als Zeugen in einer Schenkungsurkunde des Klosters
Ebersberg aus dem Jahre 1000? sonst erfahren wir
nichts mehr über dieses Geschlecht. Erst 150 Jahre später
haben wir wieder eine Nachricht von den Herren von
Haag. Als nämlich um das Jahr 1150 Hohold von
Friesing und Kuno von Meglingen dem Kloster Berchtes
gaden ein Salzwasser„driv hattet" mit zwei Häuschen für
Siedekessel zu Reichenhall schenkten, erscheint an hervor
ragender Stelle unter den Zeugen ein Herr Friedrich
von dem Hage? Seine Burg muß schon damals Be
deutung gehabt haben, da am Fuße derselben bereits ein
Burgflecken im Entstehen war, wie uns eine Urkunde des
Klosters Gars um 1160 erkennen läßt, in der ein Kauf
mann aus dem Burgflecken Haag als Zeuge auftritt?
Friedrich scheint aber der letzte dieses Herrengeschlechtes
gewesen zu sein. Denn schon im Jahre 1200 begegnen
uns die Gurren als Besitzer von Haag. Dieses Geschlecht
— (Surre, Gurre und seit dem Jahre 1200 Gurro genannt —
war ursprünglich in Kirchdorf bei Haag begütert? denn
unter den Zeugen der obigen Schenkungsurkunde an die
Propstei Berchtesgaden erscheint schon im Jahre 1150
Chonrad Gurre von Chirchdorf. Dieser Konrad
Gurre gehörte zu den diensteigenen Leuten des Edlen
Kuno von Megling, der seine Burg über dem Kloster Au
am Inn beim jetzigen Stampflschlößl hatte und im Isen-
gau reich begütert war. Er und sein gleichnamiger Sohn
erscheinen wiederholt als Zeugen bei wichtigen Rechts
handlungen, bei denen die Edlen (späteren Grafen) von
Megling beteiligt sind? und werden einmal unter Zeugen
0 Abhandl. d. Hist. Kl. ö. B. Akaö. d. Wissensch. 14. Bd.
(1879), S. 138.
2 ) a. a. O. S. 139.
3 ) Quellen und Erörterungen zur bäuerischen und deutschen
Geschichte, Bd. I, 303—306.
4 ) Willehalmus mercator de suburbio quod nuncupatur Hach,
Ccd. Gars. Nr. 59.
5 ) Nach der BolköUberlieferung soll die Burg der Gurren auf
dem Nuderöberg bei Kirchdorf gestanden sein.
6) God. Falk. f. 19r, f. 22r; cod. Aug. Nr. 200; MB. III, 69;
Quellen u. Erört. I, 305 u. 319.