Volltext: Der Inn-Isengau 14. Heft 1926 (14. Heft / 1926)

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aufgeführt, die ausdrücklich Eigenleute des Herrn Kuno 
(domini Chunonis proprii) genannt werden? Auch jener 
Konrad Gurro, welcher sich um 1200 den Namen „de 
Hage“ beilegt, zählt zu den diensteigenen Leuten; er ist 
Ministeriale des Herzogs von Bayern, heißt aber aus 
drücklich „nodiIi8 minl8tenall8 duci8 Baiwarie“ 2 und 
besitzt freies Eigentum. So schenkt er dem Kloster Au 
sein Gut in Pachmann (Bachmann, Einöde Gd. Zeiling 
bei Mühldorf) und mit Zustimmung seiner Gemahlin 
Gertrud ein solches in Prisingen (Altenpreising — Kron- 
winkey? 
Wie erwähnt gehörten die Gurren von Haag dem Stande der 
Ministerialen oder Dienstmannen an, weshalb hier eine kurze 
Erläuterung dieses wichtigen Begriffes gegeben wird. Ursprünglich 
Eigenleute, die der Herr mit einem Haus- oder Verwaltungsamte 
betraute, wurden sie seit der Busbildung des Ritterdienstes vor 
züglich zu diesem verwendet. Indem die Ministerialen aus dem 
Haushalte des Herrn ausschieden und mit Dienstlehen ausgestattet 
wurden, gelangten sie zur wirtschaftlichen Selbständigkeit. Die ritter 
liche Beschäftigung hob die Ministerialen gesellschaftlich auf eine 
Stufe mit den rittermäßigen Freien. Andererseits haben sich, um 
Dienstlehen zu erhallen, vollfreie Leute, namentlich jüngere Söhne 
kleiner Böelshäuser nicht selten mit Vorbehalt gewisser Freiheits 
rechte in die Ministerialität ergeben. Seit dem 11. Jahrhundert 
bildeten die Ministerialen einen eigenen Geburtsstand, der als 
Mtterstand unmittelbar hinter den der Edelherren trat und aus 
dem der niedere Adel hervorging. 
Die Gurren nahmen unter den nicht-gräflichen Adels- 
geschlechtern Bayerns eine hervorragende Stelle ein. Wie 
der Archivar des Klosters Rott ?. Ildephons Ruedorffer 
in einer Abhandlung der churf. b. Akademie der Wissen 
schaften aus dem Jahre 1764 darlegt, hatten sie das Erb- 
truchseßenamt beim Kloster Rott inne. Auf welche Weise 
sie in den Besitz der Herrschaft Haag gekommen, ist uns 
nicht überliefert. 
(Fortsetzung folgt.) 
>) Cod. Falk. f. 22r. 
2 ) Cod. Aug. M. 209. 
3 ) Cod. Aug. M. 202 und 209. Da bei letzterer Schenkung 
ausdrücklich die Zustimmung von Konraös Gemahlin Gertrud an 
geführt ist, so gehörte diese wahrscheinlich dem Geschlechte der preg- 
singer an und hatte so ein Becht an dem in prisingen verschenkten 
Gute.
	        
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