Volltext: Der Inn-Isengau 8. Heft 1924 (8. Heft / 1924)

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damit keineswegs gesagt werden, daß diese Orte die älte 
sten des Gaues sind! einer glücklichen Ueberlieferung 
der Geschichtsquellen nur danken wir diese Nachrichten 
aus so früher Zeit, die sich an den Quellen der andern 
Hochstifter und Klöster noch bedeutend vermehren las 
sen. Auch! Mühldorf, der heutige Mittelpunkt des Ge 
bietes, wird schon 925 erwähnt (lViulidork). 954 wird 
es ein befestigter Ort (oppidum) genannt. 
Die vorgenannten Schenkungen und Tauschhand 
lungen, die nur ein Bruchteil der ganzen Erwerbungen 
darstellen, bildeten den Grund für den nachmaligen gro 
ßen Besitz Salzburgs im Ifengau. Der fruchtbare Acker-, 
boden war wohl die Ursache, daß den Erzbischöfen trotz 
des reichen Besitzes hier die Schaffung eines geschloffe 
nen Gebietes nicht ebenso gelang wie in deni viel we 
niger begehrten Gebirgslande. Die Entlegenheit von 
Salzburg war es sicher nicht; denn manche Landgerichte 
in Steiermark und Kärnten waren von Salzburg aus 
viel schwerer zu erreichen. Auch die bayerischen Herzoge 
gaben ihre Oberhoheit nicht preis. So kam es, daß 
die Hoheits- und Grundherrschaftsverhältnisse hier über 
aus kompliziert wurden und eine Quelle von fast un 
unterbrochenen Streitigkeiten zwischen den Erzbischö 
fen von Salzburg und den Herzogen von Bayern bil 
deten. 
In den Jahren 1275, 1323, 1328, 1333, 1364, 
1376, 1414, 1431, 1412 wurden Verträge wegen dieser 
Besitzungen und der Gerichtsbarkeit darüber geschlos 
sen. Die größte Bedeutung hatte das im Jahre 1527 
geschlossene Uebereinkommen und die Beschreibung der 
Güter und Rechte im „Salbuch". Danach besaß Salz 
burg: 
1. Die Stadt Mühldorf mit dem angrenzenden 
Burgfried. 
2. Das sogen. Voitgericht Mühldorf, das sich jen 
seits des Inns in die bayerischen Gerichte Neumarkt 
a. d. Rott und Kraiburg, diesseits des Inns' bei Holz- 
hausen in das Gericht Neuötting erstreckte. Es wurde 
eingeteilt in: a) Amt Altenmühldorf mit den Obmann- 
schaften 1. Lohkirchen, 2. Weilkirchen, 3. Niedernberg-
	        
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