Volltext: Der Inn-Isengau 2. Heft 1923 (2. Heft / 1923)

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deca, den auch der Kurfürst „für einen Leib- und Hof- 
schöffmeister", nicht gegen Gehalt, sondern Bezahlung 
von ^all zu Fall, sogleich auinahm.U Er muß nach 
den späteren, abweichenden Angaben über sein Alter 
rund 1700 geboren sein und war vor seiner Verhei 
ratung „zu Braunau etliche Jahr Schöffschreiber ge 
wesen". Mehr konnte ich über seine Jugend nicht er 
fahren, namentlich nicht, wo seine Wiege stand. Nach 
der Schreibweise in den Akten und wenn inan die vor 
letzte Silbe betont, ist es ein welscher Name, deren wir 
gerade unter dem Handelsstande den oberbayerischen 
Flüssen entlang manchen Vertreter finden wie die Santa 
in Rosenheim. Aber selbst wenn wir einen „Kälterer" 
aus ihm machen, wie bei seiner Witwe 1775 ein Schrei 
ber, koiuinenwlrnaaeanLWeOchlandatsjeineHeimat heran. 
Die Weine, die er vertrieb, waren aber keine sü 
ßen Südweine, sondern die auch in Rosenheim und 
Wasserburg vor Jahrzehnten noch vertriebenen Oster 
und Ungarweine. Er selbst sagt noch 1760, vielleicht 
etwas übertreibend, 18 Schlösser, 37 Klöster, 42 Pfarr- 
höfe und 68 Weinwirte habe er vor dem Oesterreich i- 
schen Crbfolgekrieg mit Wein versorgt. 
Auch über seine Tätigkeit als Leibschiffmeister be 
richtet er selbst. Im Jahre 1736 habe er den Gehei 
men Ratskanzler v. Seckendorf von Neuötting nach 
Wien geführt, zwei Jahre später gegen die Türken die 
Kriegsvölker des Kurfürsten zu Roß und zu Fuß. Im 
Jahre darauf mußte Caldera geradezu eine Glanzfahrt 
ausführen. Die ganze kurfürstliche Familie besuchte mit 
einem großartigen Hofstatt auf Schiffen die kaiserliche 
Schwiegermutter in Melk an der Donall und bestieg 
in Wasserburg die in den Hauptschiffen glänzend aus 
gestattete Flottille. Doch darüber will ich an anderer 
Stelle berichten. 
Noch treuer diente Caldera seinem Herrn zu Kriegs- 
zeiten. Als im Oesterreichischen Erbfolgekriege erst der 
Kampf iil die Erblande hineingetragen wurde und her 
nach beim Wechsel des Kriegsglückes das Bayerland 
0 Kreisarchiv München <3. L. 3786, ad 42 nnd H. R. 197,1.
	        
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