Volltext: Der Inn-Isengau 1. Heft 1923 (1. Heft / 1923)

Die tzofmsrk Guttenburg am Inn. 
Lin Leitrag zur Geschichte der 
aitdayerischen Agrarorrfaflung. 
Von Referendar Karl Bourier, München. 
(4. Fortsetzung.) 
Einleitung. 
Zur Entstehung und Ausbildung der hofmarken 
im allgemeinen. 
Bis um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts 
bildeten in Altbayern zerstreut liegende, mit Grundbesitz 
ausgestattete Klöster, zahlreiche Güter der Prälaten und 
des Adels Bezirke verschiedenen Umfangs, deren Bewohner 
„zwar der landesherrlichen Gesetzgebung und (mit Aus 
nahmen) Besteuerung sowie der allgemeinen Wehrpflicht 
unterworfen waren, welche aber ihre eigene Verwaltung und 
Gerichtsbarkeit hatten: die sogenannten Hofmarken"*. 
Seit langem hat die Institution der Hofmarken die 
juristische Forschung lebhaft beschäftigt. Im Vordergrund 
stand die Frage der Entstehung der Hofmarken. Erst 
neuerdings hat Wohlhaupter? eine zusammenfassende Dar 
stellung und kritische Würdigung der bisherigen Anschau 
ungen gebracht und wieder zur Frage der Entstehung 
der Hofmarken Stellung genommen. Tellenbach^ fand 
es in seiner Kritik des Buches von Wohlhaupter auf 
fällig, „wie wenig Bedeutung Wohlhaupter privatherr 
schaftlichen Elementen für die Entstehung beider Gerichte 
(d. i. der Hofmarks- und der Dorfgerichte) beimißt". 
1) ©. b. Riezler, Geschichte Baierns (1889) III, 701. 
2 ) E. Wohlhaupter, Hoch- und Niedergericht in der mittel 
alterlichen Gerichtsberfassung Bagernö. Deutschrechtliche Beiträge, 
Forschungen und Studien zur Geschichte des Deritschen Rechts, hög. 
b. Konrad Be perle, Bd. XII, Heft 2 (Heidelberg 1929). 
3 ) Zeitschrift der Sabigng-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. 
Abtl. Bd. 50 (1930).
	        
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