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Zeitschrift für das österr. Blindenwesen.
5./9. Nummer
Grundsätzen entrichten wollen, haben dies bis zum 20. Juli
1924 bei ihrer zuständigen Steuerbehörde schriftlich oder pro
tokollarisch anzuzeigen.
9. Denjenigen Blindenbetrieben, die sich diesem Abfindungs-
übereinkommen anschließen, steht ein Anspruch auf eine Ver
gütung (im Sinne der Ausfuhrvergütungsverordnung) anläßlich
der Warenausfuhr nicht zu; diese Vergütung ist bereits im Ab
findungsbeträge berücksichtigt.
7 Juni 1922 Für den Bundesminister:
Wollheim.
Was haben nun in bezug auf dieses Abfin
dung sü b e re i n k o mme n die erwerbstätigen Blin
de n, be z w. Vertreter der Lehr- und A r b e i t s s t ä t -
ten zu tun?
1. Bis 20. Juli 1924 bei der zuständigen Steuerbehörde
schriftlich oder protokollarisch zu erklären, daß sie dem Ueber-
emkommen sich anschließen.
2. Mittelst der dort erhältlichen Erlagscheine (E l, F 2)
die vorgeschriebenen Steuerbeträge einzuzahlen, und zwar: für
1923 und das 1. Halbjahr ,1924 bis 20. Juli 1924, für das
2. Halbjahr 1924 die Hälfte (3 Monate) bis 20. Oktober 1924,
die zweite Hälfte (3 Monate) bis 20. Dezember 1924.
Dem Käufer (Empfänger der Leistung) dürfen
für keinen Fall die Sätze des Ab f i n du hg s ü b e r -
einkomm ens, sondern nur die o f f i z i eilen : .(v ollen)
Steuersätze in Rechnung g e s t e 111 we r den.
S e h r bedürftige Blinde können sich wegen Rückersatz der
seit April 1923 aufgelaufenen Warenumsatzsteuerbeträge an den
„Zentralverein für das österreichische Blindenwesen“ (Direktor
B ü r k 1 e n, Purkersdorf) wenden. Einem solchen Ansuchen ist
die Zahlungsbestätigung der Steuerbehörde^ beizulegen.
Personalnachrichten.
Mons. Direktor A. M. Pleninger und der ehemalige Di
rektor Konsistorialrat A. Ludwig wurden in Anerkennung
ihrer Verdienste um die Blindenfürsorge zu E hr enmitglie-
dem des Vereines zur Fürsorge für Blinde Salzburgs! ernannt.
We.ters wurde dem Direktor Pleninger der Titel eines Schul-
rates verliehen. Diese Auszeichnung des verdienten Schulmannes,
der schon über 30 Jahre dem Blinden uni erricht seine Kräfte widmet
und der auch sonst in Schulfragen eifrig arbeitet, wird in weiten
Kreisen Freude erregen.
Ans den Vereinen.
BHndenversammlung.
Der Verband der Blindenvereine Oesterreichs berief für den
3. Mai 1. J. eine allgemeine Blindenversammlung ein, um zur
Auflassung der n.-ö. Landes-Blindenanstalt in Purkersdorf Stel
lung zu nehmen. Die Versammlung tagte unter dem Vorsitze