Berechnungsgrundlage
Ueber 600 bis 800
800 ,1600
1600 2400
2100, 3200
3200 1000
1000 1800
Kronen
4
Gebührenbetrag
KR
8
18
16
20
21
—
—
Uebersteigt die Berechnungsgrundlage 4800 RK, so
ist von je 1600 K eine Mehrgebühr von 8 K zu
entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als
1600 K als voll anzunehmen ist.
Sktala III.
Ueber
*
—
7
7
*
7
7
2
54
Bis 20 Kronen ..
20, 40
40, 60
60, 100
1000, 200
200, 300
3000, 400
400, 800
800, 1200
1200, 1600
16000, 2000
2000, 2400,
— —
2
3
*
8
12
16
20
24
20
40
60
;
J
Uebersteigt die Berechnungsgrundlage 2400 R, so
ist von je 800 Keine Mehrgebühr von 8 Käzu
entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als
800 Keals voll anzunehmen ist.