Volltext: Heimatkunde 5. Heft (5. Heft / 1912)

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auf Hendorf is not weit hie — 
Neumarkt und Munderfing — 
Dös is ja e oan Ding — 
z' Mattighofen und z' Uttendorf — 
da fand die Leut so scharf — 
dö gehnd a d' Schmölln ins Bet'n ein — 
gar muß 's hiazt sein! 
Henhart. Mitgeteilt von Wilhelm Wachberger. 
14. Einteilung der Bauerngüter. 
Zum Verständnisse einiger Ausdrücke, die in Güterverzeichnissen usw. 
vorkommen, sei hier die alte Einteilung der Bauerngüter mitgeteilt.^) 
In der Zeit der ersten bayerischen Besiedelung herrschte aus den Be- 
sitzungen der Großgrundbesitzer das Hufensystem. Unter Hufe (Hube, 
daher der Familienname Huber) versteht man ein abhängiges Landgut im 
Verbände einer großen oder kleinen Grundherrschaft, das ausreichte, den 
Hintersassen und seine Familie zu ernähren und die ihm vom Grundherrn 
auferlegten Lasten zu tragen. 
Zur Karolingerzeit unterschied man: 1. die größere Königshufe 
(ungefähr 47'4 Hektar) — die Herrscher bedienten sich bei ihren Schenkungen 
dieser Einheit — 2. die kleinere Landhufe von wechselnder Größe, meist 
zwischen 30 und 45 Joch (etwa 10—15 Hektare) umfassend, die bei allen 
übrigen Landvergebungen gebräuchlich war. 
Das Hufensystem setzt also eine annähernde Gütergleichheit voraus, 
die nur bei den von einer Grundherrschaft abhängigen Leuten vorkam, nicht 
aber bei den freien Leuten, die auf eigenem Grund und Boden saßen. 
Zu einer Hufe gehörte dreierlei: der Hof mit dem Wohnhaus, das 
Ackerland und das Nutzungsrecht an einem ungeteilt belassenen Teile des 
Grundes und Bodens. 
Diese alte gleichmäßige Hufenverfassung wurde gesprengt, als der 
Wirtschaftsbetrieb nach der endgiltigen Vertreibung der Magyaren und der 
Neubesiedelung des Donaugebietes in den nächsten Jahrhunderten sich gänzlich 
geändert hatte und die Volkszahl immer größer wurde. 
Einerseits teilten die erbberechtigten Inhaber der Hufen das Nutzland 
und veräußerten auch Stücke davon. Anderseits vergabten die Grundbesitzer 
ihr Land an die Untertanen nicht mehr im alten herkömmlichen Ausmaß, 
sondern in immer kleineren Teilen, in halben Hufen, den sogenannten 
„Bauernlehen", Viertel- und Achtelhöfen. Da bei der Vergebung die Größe 
des Ackerlandes maßgebend war, nannte man diese kleineren Hufen auch 
Viertelacker (= den 4. Teil eines ganzen Hofes), Achtelacker usw. 
Um die Wende des Mittelalters unterschied man die Bauerngüter in 
Bayern und dementsprechend auch im Jnnviertel in Höfe (auch „ganzer 
i) Nach Caro, Die Hufe, in Deutsche Geschichtsblätter IV. Bd. (1903) S. 257ff. — 
Riezler, Geschichte Bayerns, III. Bd., S. 798ff.; IV. Bd. S. 210ff. — Bancsa, 
Geschichte Nieder- und Obelösterreichs, I. Bd., S. 149 s., 262 f. 
Heimatkunde 11.
	        
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