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pauern einen Branntweinrausch an. Die Obrigkeit strafte ihn mit 5 fl.
6 Schillingen und 20 Pfennigen — also sehr empfindlich — und den
Brauer mit 2 fl. 2 Schillingen und 20 Pfennigen.
Bei allen baulichen Veränderungen war eine behördliche Be-
willigung notwendig. Der Zimmermann Pauchinger, der beim Leinweber
Edlinger ohne Bewilligung das Zimmer erhöht hatte, wurde mit 2 fl. be-
straft und der Leinweber mit 5 fl.
Daß der Färber Riegersberger und der Wirt Fürholzer ihre Fenster-
stocke nicht bei den hiesigen Tischlern machen ließen, trug ihnen eine Strafe
von je 1%fl und 17 Pfennigen ein.
Wider Handwerksbrauch ist es, wenn der Meister mit den Jungen
spielt (Strafe: 7a fl.); wenn das Handwerk bei einem Begräbnis das Kreuz
nicht gebührlich und gebräuchlich vorantragen läßt (Strafe: 1 fl.) Der
Spitalmüller und der Bierbrauer Kaltenhauser hatten bei der Donnerstag-
Prozession die „Himmelstangen" nicht getragen. Daraufhin wurde ihnen
eine Strafe von V2 fl- und 20 Pfennigen gesetzt. Im Jahre 1599 kamen
die Müller mit 10'/s fl- in die Strafe, weil „sie in der Nacht Awonis st
Judae die Räder in der Mühle hatten umgehen und mahlen lassen."
Die einzelnen Handwerke waren eifersüchtig auf ihre Ehre. Der Bier-
brauer Schöner beschimpfte das ehrsame Handwerk der Leinweber: „Wenn
sie nit mehr stählen, so möchten sie sich nit ernähren." Für diese Rede
zahlte er 4 fl. 5 Schillinge und 10 Pfennige.
Die „Sämer" (Fuhrleute) werden gestraft, wenn sie den Getreidekauf
nicht anmelden oder wenn sie das Getreide „vor Abziehung der Fahne"
kaufen. Ebenso ergeht es den Bauern, die in dieser Weise durch den Ver-
kauf des Getreides gegen „des gemeinen Marktes Brauch" handeln. Die
Strafe gegen die Sämer kehrt fast alle Jahr wieder. So bringen sie z. B.
nicht genügend Salz in den Markt herein, verladen aber dafür gegen den
Willen des Marktrichters Getreide
Im Jahre 1606 werden 4 Schneider mit je 1 fl. gestraft, weil sie
ohne Vorwissen des Rates und des Handwerkes „ihre Ordnung den Schneidern
in Haag abgeschrieben gegeben haben." Und im Jahre 1607 müssen die
Schneider ganz außer Rand und Band gekommen sein; denn nicht weniger
als 10 Meister mußten gestraft werden, weil sie sich bei den Handwerks-
sitzungen „ungebührlich" verhalten hatten. Was zu dieser Revolte An-
laß gegeben, hat der fürsorgliche Marktschreiber leider nicht hinzugefügt.
Wie man damals den Lebensmittelverteuerern zu Leibe rückte,
möge an ein paar Beispielen gezeigt werden. Im Jahre 1598 mußten über
Beschwerde der Gemeinde sämtliche Fragner mit 14 fl. 6 Schillingen
und 22 Pfennigen bestrast werden, da ihr Gewicht nicht recht war und zu
gering befunden wurde. Doch dies diente nicht allen zur Witzigung; denn
1603 traf diese Strafe (insgesamt über 26 fl.) wieder eine Anzahl von
Fragnern, Krämern und Metzgern. Und im Jahre 1609 gaben sie das
Schmalz und die Jnslitkerzen (= Unschlitt) in hohem Werte (Strafe:
über 11 fl.).
Sämtliche Bierbrauer wurden im Jahre 1598 gestraft, weil bei der
Beschau unter ihrem Malz Hafer gefunden worden war und weil sie trotz
der Verwarnung ihr Bier nicht besser gebraut hatten (Strafe; über 13 fl.).
Heimatkunde 9.