Volltext: Heimatkunde 2. Heft (2. Heft)

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10. Innviertler und Landler als Nachbarn'). 
Es war vor etwa 15 Jahren, als wir Taiskirchner Buben und 
»Mädchen aus der Hofmark in das nahe „Hoanbeerhölzl" zogen, eine größere 
Zahl beerenpflückender Pr am er Kinder angriffen und ihre bereits mit „Hoan- 
beeren" gefüllten Gefäße auf kurzem Wege in die nahe „Latschn" entleerten. 
Mit Siegesgebrüll verjagten wir dann die verblüfften Besitzer der leeren 
Krüge und Eimer. — Wenn ich es wagen darf, nach so langer Zeit ein Ge¬ 
fühl wieder zu geben, so muß ich sagen, daß wir Kinder damals in schreck¬ 
lichster Entrüstung diesen Zug unternahmen; es kam uns ganz unbegreiflich 
vor, als wir hörten, „Landlerische" seien im Holz! Landlerische, also uns 
Innviertler Kindern doch gänzlich unebenbürtige Wesen! Auf dem von uns 
so geliebten und als Eigentum gefühlten Boden! Und ein Jahr später ver¬ 
anstalteten wir einen Kriegszug gegen Knaben aus der Pfarre Pram, der 
aber keineswegs ein Manöver war, denn es gab Beulen und sogar Blut floß 
bei der Balgerei. Kurz, wir standen mit den Nachbarn jenseits der Pram 
stets auf Kriegsfuß. Es wohnte in uns eine sozusagen angeborene und durch 
früh wirkende äußere Einflüsse verstärkte Opposition gegen alles, was „land- 
lerisch" war. Freilich, die entsprechende Erscheinung hätten wir auch bei den 
von uns befehdeten Landlern bemerken müssen, hätten wir dazumal über 
unsere eigene Enge hinausblicken können. Allmählich erst reifte in uns daS 
weiterblickende Verständnis heran und es wurde uns klar, daß nicht nur an 
der Schuljugend, sondern auch an den Erwachsenen — zumal des männ¬ 
lichen Geschlechtes — ähnliche Beobachtungen gemacht werden konnten. Wer 
hätte denn noch nicht das Schnadahüpfl gehört: 
D' Landla Hand Bandla, 
Hand Nudldrucka, 
Und wann d' Jnnviatla keman, 
Miassn s' umirucka! 
Und wer wieder nicht auf der anderen Seite die Erwiderung: 
Jnnviatla, Rindviatla, 
Nudldrucka, 
Wann d' Landla ankeman, 
Miassn s' umirucka!! 
Wenn weiter der Innviertler seinem Nachbar vorwirft, er bringe stets 
ganz verkehrt heraus, was er sprechen wolle, wenn er ihn verspottet ob seiner 
eigenartigen Mundart — der Landler aber auch nichts schuldig bleibt und 
dem Innviertler zuruft: „Geh hea, Lan dgrtcht') vadurmbs, i Han nia kui 
sötta Leit ghat!", so wird all dies seinen Grund haben. Und wenn der Inn¬ 
viertler den Grenznachbarn einen „landlerischen Hoidei" (= Höllteufl), der 
Landler aber den Innviertler einen „Hehapeta" nennt, wenn der Inn¬ 
viertler singt: 
1) Im besonderen verweise ich auf meine Abhandlung „DieBeziehungen zwischen 
Jnnviertel und Landel" in der Zeitschrift f. österr. Volkskunde. 
2) Landgericht, Erinnerung an die alte Einteilung Bayerns in Landgerichte,z.B. 
Landgericht Schärding, Ried u. s. w. 
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