Volltext: XII. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1901 (12. 1901)

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erschienen die Schülerinnen, die sich anfangs zum Spiele meldeten, regelmäßig, 
wodurch der Spielbetrieb wesentlich erleichtert wurde. 
Die Anzahl der Spieltage betrug (0; an den Spielen betheiligten sich 
durchschnittlich 20 — 30 Schülerinnen. 
Am Eislauf betheiligten sich I0, am Schwimmen 79 Schülerinnen. 
XII. Aufnahme der Schülerinnen für das Schuljahr MZ/M2. 
^Zede Schülerin, welche in die erste (Llasse des Mädchen - Lyceums 
aufgenommen werden will, muss bei dem Director der Anstalt durch ihre 
Lltern oder deren Stellvertreter mündlich oder schriftlich angemeldet werden 
und durch den Tauf- oder Geburtsschein den Nachweis über das vollendete 
oder noch in demselben Kalenderjahre zur Vollendung gelangende ^0. Lebens- 
jähr, sowie den Nachweis jener Renntnisse bringen, welche dem Unterrichtsziele 
wenigstens der vierten Iahresstufe einer Volksschule entsprechen. 
Zur Erprobung dieser Kenntnisse wird eine Aufnahmsprüfung aus 
dem Deutschen und Rechnen vorgenommen. 
Bei dem Eintritte in eine höhere Tlasse, welcher aus jeder Tlasse 
der Bürgerschule oder aus einer anderen Lehranstalt oder auch 
nach genossenem Privatunterrichte stattfinden kann, ist gleichfalls durch 
eine Aufnahmsprüfung .der Nachweis jener Kenntnisse zu liefern, welche dem 
Unterrichtsziele der vorhergehenden Tlasse entsprechen. 
Dieses Ziel ist aus dem in den Jahresberichten gedruckten Lehrplane 
ersichtlich. Jenen Schülerinnen, welche aus anderen Schulen tu das Lyceum 
überzutreten beabsichtigen, wird in der Directionskanzlei gern der Lehrplan, 
sowie jede Auskunft betreffs Vorbereitung zu dieser Prüfung mitgetheilt. 
Die Anmeldungen und Einschreibungen erfolgen vor Beginn der 
Serien täglich, nach den Ferien, vom \2. September angefangen, täglich 
von 9 bis \ \ Uhr vormittags in der Directionskanzlei des Mädchen-Lyceums, 
prunerstraße J8, Stock. 
Die Aufnahmsprüfungen zum Eintritte in die erste und in 
alle anderen (Llassen des Lyceums finden statt: Samstag den 6.Juli ^9^ 
um 2 Uhr nachmittags und Montag den \6. September um 8 Uhr vormittags. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für die ersten 3 blassen monatlich \6Kf 
für die oberen 3 Tlassen monatlich 20 K; für Töchter von k. k. Offizieren 
und Staatsbeamten beträgt dasselbe ^0, respective K. Die erste Rate 
des Unterrichtsgeldes ist am \. Gctober, jede folgende an dem ersten Tage 
eines jeden Monats zu entrichten. 
Die Aufnahmstaxe für neu eintretende Schülerinnen aller Tlassen 
beträgt 4 E.
	        
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