Volltext: XI. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1900 (11. 1900)

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Dieses Ziel ist aus dem in den Jahresberichten gedruckten Lehrplane 
ersichtlich. Jenen Schülerinnen, welche aus anderen Schulen in das Lyceum 
überzutreten beabsichtigen, wird in der Directionskanzlei gerne der Lehrplan, 
sowie jede Auskunft betreffs Vorbereitung zu dieser Prüfung mitgetheilt. 
Die Anmeldungen und Einschreibungen erfolgen vor Beginn der 
Ferien täglich, nach den Ferien, vom \2. Sept. angefangen, täglich von 9 bis ^ Uhr 
vormittags in der Directionskanzlei des Mädchen-Lyceums, prunerstraße \ 8, \. 5t. 
Die Aufnahmsprüfungen zum Eintritte in die erste und in 
alle anderen (Llassen des Lyceums finden statt: Samstag den 7. Juli 
um 2 Uhr nachmittags und Montag den \7. September um 8 Uhr vormittags. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für die ersten 5 (Llassen monatlich ](6 K, für die 
oberenZ(Llassen monatlich 20 X", für Töchter von k.k.Officieren und Staatsbeamten 
beträgt dasselbe \0, respective \6 K. Die erste Rate des Unterrichtsgeldes ist am 
October, jede folgende an dem ersten Tage eines jeden Monats zu entrichten. 
Ueber schriftliches motiviertes Ansuchen werden vom Verwaltungs- 
ausschusse auch halbe, bei berücksichtigungswürdiger und durch ein Mittel- 
lofigkeils- oder Armutszeugnis nachgewiesener Dürftigkeit auch ganze Schulgeld- 
befreiungen bewilligt. Die stempelfreien, mit dem letzten Schulzeugnisse ver- 
sehenen Gesuche sind bis längstens \7. September in der Directionskanzlei 
des Mädchen-Lyceums zu überreichen. 
Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten 
Gegenstände inbegriffen. 
Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin (auch die von der 
Entrichtung des Unterrichtsgeldes halb und ganz befreite) ^ K Lehrmittel¬ 
beitrag zu entrichten. 
Die Direction gibt gleichzeitig bekannt, dass sie für die Unterbringung 
auswärtiger Schülerinnen zu sorgen gerne bereit ist, und dass ihr zu 
diesem Zwecke eine vollkommen ausreichende Anzahl von Adressen hoch- 
achtbarer Familien, in welchen den Schülerinnen die angemessenste Unter- 
kunft, Verpflegung und Ueberwachung zutheil wird, zur Verfügung steht. 
Das Schuljahr \tyOOl\tyO\ beginnt am j(8. September \tyOO mit einem 
Heiligengeistamtein derElisabethinerinnen-RircheumHUHr; nach derselben werden 
die Schülerinnen in die (Klassenzimmer geführt, wo ihnen von den Tlassenvorständen 
die Disciplinarvorschristen vorgelesen werden und der Stundenplan dictiert wird. 
Schließlich betrachtet es der Berichterstatter als seine angenehme Pflicht, 
allen denzenigen Persönlichkeiten, Anstalten und Directionen, welche durch 
Spenden, besonders von Lehrmitteln, durch leihweise Überlassung von solchen 
Gegenständen, durch gefällige Aufnahme von llotizen in die Zeitungen, durch 
freundliche Gewährung der Lahrpreisermäßigung auf Bahnen und Dampf- 
schiffen oder in irgend einer Art die Interessen der Anstalt gefördert oder zum 
Gedeihen derselben beigetragen haben, den wärmsten Dank auszusprechen. 
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