Volltext: XI. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1900 (11. 1900)

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wertig zur Seite stehen, bezüglich der inneren Organisation und der prak- 
tischen Bedeutung manche übertreffen wird. 
Die Einheitlichkeit der Organisation für alle derartigen Schulen ist 
die nothwendige Grundbedingung einer gedeihlichen Entwicklung derselben. 
Der Typus des sechsclassigen Lyceums mit dem Aufbau auf die 5. cEIaffe der 
Volksschule ist der entsprechendste, da derselbe die Schülerinnen in einem 
für den Fachunterricht der Mittelschule genug reisen physischen Alter und 
mit einem dasür gut geschulten Geiste aus einem gleichmäßigen, durch keinen 
Systemwechsel unterbrochenen Wege zum Ziele sührt, der auch noch eben 
früh genug betreten werden kann, um ohne Ueberbürdung dieses Ziel zu 
erreichen. 
Die Mitwirkung der Frau beim Unterrichte der weiblichen Jugend ist 
ebenso natürlich als die Notwendigkeit der erziehenden und unterrichtenden 
Thätigkeit der Frau in der Familie selbst. Auch hat sich dieselbe überall, wo 
sie angewendet wurde, vollkommen bewährt. 
Ihre Ausbildung finden die Lehrerinnen entweder auf dem Wege der 
Gymnasial- und Universitätsstudien oder auf dem Wege der Lyceal- und 
Universitätsstudien mit darauffolgender Lehramtsprüfung für weibliche Mittel- 
schulen. Diese gleichartige Ausbildung, besonders an der Hochschule, lässt 
Lehrer und Lehrerinnen als gleichwertig und gleichberechtigt neben und mit 
einander wirken und vermeidet alle Unzukömmlichkeiten, welche die gemischten, 
aus verschiedenen Elementen mit ungleichartiger Ausbildung zusammengesetzten 
Lehrkörper mit sich bringen. 
Das Mädchen-Lyceum in Oesterreich, aufgebaut auf der breiten Basis 
der allgemeinen Volksschule, als der ersten Bildungsstufe, wird eine Mittel- 
schule (im österreichischen Sinne des Wortes) für die weibliche Jugend werden, 
in welcher sich diese, als aus der zweiten Stufe der Bildung, eine allen 
Anforderungen entsprechende, die modernen Verhältnisse allseitig berücksichtigende 
allgemeine Ausbildung aneignen, oder in welcher sie die sichere Grundlage 
zu jeder sachlichen oder beruflichen Weiterbildung gewinnen kann, wie das an 
den Mittelschulen für Anaben der Fall ist. Die Einführung einer Reifeprüfung 
nach Absolvierung der sechs (Haffen des Lyceums wird die Gewähr bieten, dass 
es diese Schulen mit ihrer Ausgabe eben so ernst nehmen als wie die 
verwandten Anstalten, und alle jene Vorurtheile, die man theilweise noch 
heute gegenüber dieser Schule hat, werden schwinden. 
Das in der genannten Reifeprüfung, deren Ablegung dem freien 
Willen der Schülerinnen überlassen bleibt, erworbene Zeugnis wird denselben 
das Recht geben, ihre Studien an Fachcursen und als außerordentliche 
Hörerinnen der philosophischen Facultäten an den Universitäten fortzusetzen 
und sich hierauf der Lehramtsprüfung zu unterziehen, deren erfolgreiches 
Bestehen ihnen die Befähigung zur Unterrichtsertheilung an Mädchen-Mittel¬
	        
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