Volltext: XI. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1900 (11. 1900)

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wurde zunächst der derzeitige Zustand des höheren Mädchen-Schulwesens 
beleuchtet und auf die mit der jetzigen Einrichtung verbundenen vielfach 
fühlbaren Uebelstände hingewiesen, insbesondere auf die Verschiedenheit der 
Lehrpläne der einzelnen Anstalten, die hohe Zahl wöchentlicher Unterrichts- 
stunden, die übergroße Zahl der Lehrgegenstände, sowie den Mangel eines 
geeigneten Lehrapparates. Die Einführung eines einheitlichen Lehrplanes 
erscheine als ein Gebot der Notwendigkeit, sie werde das äußere 
Ansehen der erwähnten An st alten stärken und es ermöglichen, 
dass den Absolventinnen dieser einheitlich organisierten 
Lehranstalten etwa nach Ablegung einer facultativen Aeife- 
Prüfung gewisse Berechtigungen rücksichtlich ihrer weiteren 
beruflichen Ausbildung gewährt werden. Die Versammlung gelangt 
zu dem Schlüsse, es sei die Neuorganisation unseres höheren Mädchen- 
Bildungs- und Schulwesens, und zwar im Sinne einer Vereinheitlichung im 
hohen Maße wünschenswert. 
Bei der Discussion des zweiten Fragepunktes (Organisation und 
Zweck der Anstalt) wurde überwiegend der Ansicht Ausdruck gegeben, dass 
bei der beabsichtigten Reorganisation als Grundlage die Absolvierung der 
fünften Volksschulclasse zu nehmen wäre und der Unterricht 
an der Mädchen-Mittelschule sich durch sechs Jahre bis zun: 
vollendeten ^7. Lebensjahre zu erstrecken hätte. 
An diese Schule wären Fachcurse für berufliche und wissenschaftliche 
Zwecke anzuschließen. 
Bei der Besprechung der zweiten These des zweiten Punktes einigte 
man sich dahin, dass als Hauptzweck die Vermittlung eines 
gewissen Grades gründlicher allgemeiner, der weiblichen 
Ligenart angepasster Bildung zu gelten hätte, wobei dem 
Unterrichte in den modernen Sprachen eine besondere Be- 
deutung zukommen müsste. Insbesondere wurde betont, dass nicht ein 
oberflächliches Streifen mannigfacher Wissenszweige, sondern eine (Loncentration 
in den für die höhere Mädchenbildung wichtigen Gebieten des Wissens und 
Könnens anzustreben wäre. Als Nebenzweck hätte die Vorbereitung 
sür berufliche Ausbildung zu gelten. 
Bei der Discussion des dritten jDrogrammpunktes wurde allgemein die 
Ansicht geltend gemacht, dass die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden 
in den Obligatfächern 2\ bis 25 nicht überschreiten, demnach der Unterricht 
in diesen Gegenständen auf den Vormittag beschränkt werden, damit für 
körperliche Uebungen uud Weiterbildung im Hause u. s. w. genügend Zeit 
zur Verfügung stehen solle. Dadurch würde es auch ermöglicht werden, 
dass, wie von einer Seite angeregt wurde, in den letzten^Iahrgängen
	        
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