gegenstände und ihre Verbindung wird sich localen Verhältnissen der Länder und
Nationalitäten, größerer oder kleinerer Orte leicht anzuschmiegen verstehen, verschieden-
artige Bedürfnisse werden in mehrfachen Typen dieser höheren weiblichen Schulen ihre
vollere Befriedigung finden können.
Für eine gesunde Entwicklung dieser Schulen erscheinen, die Beschaffung der
Mittel vorausgesetzt, zwei Bedingungen unerlässlich, eine richtige Organisation und
ordentlich herangebildete Lehrkräfte.
Für eiue gute Organisation bieten das In- uud Ausland brauchbare Muster,
und die Unterrichtsverwaltung uud ihre Organe werden bereit und in der Lage sein,
auf Grund reicherer, aus dem übrigen Unterricht zu schöpfender Erfahrungen ver-
ordnend und berathend zu helfen, nöthige Lehrbücher aus ihrem Vorrathe zu empfehlen
oder neue fertigzustellen, Lehrmittel zugänglich zu inachen, soweit ihre Mittel reichen
auch materielle Unterstützung zu gewähren, vor allem wird sich die Unterrichts-Ver-
waltung angelegen sein lassen, Grundzüge der Organisation auszuarbeiten und bereit
zu halten, innerhalb welcher örtliche und gesellschaftliche Rücksichten vollste Befriedigung
finden werden, insoweit nicht bestimmte Berechtigungen für höhere Studien oder für
künftige Lebensberufe mit diesem Unterrichte erworben werden wollen.
Was aber die andere, vielleicht wichtigere Bedingung, die Lehrkräfte, betrifft, so
räth schon die eigenartige Aufgabe dieser Schulen, welche ihren Zöglingen nicht bloß
eine bessere Bildung vermitteln, sondern sie vor allen: zur echten Weiblichkeit erziehen
sollen, die Lösung derselben nach Möglichkeit in die !)and von Lehrerinnen zu legen.
Um diese entsprechend vorgebildet und in genügender Zahl zu gewinnen, glaubt die
Unterrichtsverwaltung durch die obcitierte Verordnung vom 25. März \8ty7, Z. 7J55,
vorgesorgt zu haben, indem für Frauen, welche auf Grund derselben an den philosophischen
Facultäten ihre Studien vollendet haben, eine Prüfungscommission eingerichtet werden
wird, von welcher sie die Approbation für das Lehramt an höheren Töchterschulen
werden erreichen können.
Die Unterrichtsverwaltung vermag, einen so hohen Wert sie auch im Interesse
des Gemeinwohles auf die Errichtung höherer weiblicher Schulen legen muss, über die
angedeuteten Grenzen hinaus nicht beizusteuern. Wenn dieselbe auch nach dem Maße
ihrer Mittel das Inslebentretende solcher Anstalten zu fördern gedenkt, so wird es doch
eigenste Sache der Länder und Städte sein, für die Rosten aufzukommen und jene
Vorbereitungen zu treffen, welche zu einer Verwirklichung der gegebenen Anregung führen.
Ich ersuche demnach Eure , in diesem Sinne die Absichten der
Unterrichtsverwaltung unterstützend, auf die Vertreter der Länder und Städte, welche
ihre für Bildung und Schule oft bewährte Opferwilligkeit nicht versagen werden, sowie
auf die Landesschulbehörde in der Hochdenselben dienlich erscheinenden Weise einzuwirken
und erforderlichenfalls sich mit mir in nähere Verbindung zu setzen."
2. Gerordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 33. War; 1897, Z. 7155,
betreffend die Zulassung von Kranen als ordentliche und außerordentliche Körerinnen an
den philosophischen Jacultäten der k. k. Universitäten.
Frauen können als ordentliche Hörerinnen an den philosophischen Facultäten der
Universität gegen Erfüllung nachstehender Bedingungen zugelassen werden:
§ 2.
Die Kandidatin hat behufs Zulassung zur Inscrixtion nachzuweisen:
a) die österreichische Staatsbürgerschaft;
b) das zurückgelegte ][8. Lebensjahr oder dessen Vollendung in dem Kalenderjahre,
in welchem die Inscription angesucht wird;