Volltext: III. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1892 (3. 1892)

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und Officieren zahlen ein ermäßigtes Schulgeld; auch werden über Ansuchen 
halbe und in ganz besonders berücksichtigungswerten Fällen ganze Schulgeld- 
befreiungen nach Maßgabe des Organisations-Statutes gewährt. 
In: Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten Gegen¬ 
stände inbegriffen. 
Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin 2 fl. Lehrmittelbeitrag 
zu entrichten. 
Für die Unterbringung auswärtiger Schülerinnen in passenden Familien 
kann die Direction bei rechtzeitiger Anfrage Auskunft ertheilen. 
Das Schuljahr \8ty2/ty3 beginnt am September ^892 mit einer 
Heiligengeistmesse in der Llisabethinerinnen-Rirche um ^29 
Schließlich betrachtet es der Berichterstatter als seine angenehme 
Pflicht, allen denjenigen Persönlichkeiten, Anstalten und Directionen, welche 
durch Spenden, besonders von Lehrmitteln, durch leihweise Neberlaflung von 
solchen Gegenständen, durch sreundliche Gewährung der Fahrpreisermäßigung 
auf Bahnen und auf Dampfschiffen oder in irgend einer Art die Interessen 
der Anstalt gefördert oder zum Gedeihen derselben beigetragen haben, den 
wärmsten Dank auszusprechen.
	        
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