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und Officieren zahlen ein ermäßigtes Schulgeld; auch werden über Ansuchen
halbe und in ganz besonders berücksichtigungswerten Fällen ganze Schulgeld-
befreiungen nach Maßgabe des Organisations-Statutes gewährt.
In: Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten Gegen¬
stände inbegriffen.
Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin 2 fl. Lehrmittelbeitrag
zu entrichten.
Für die Unterbringung auswärtiger Schülerinnen in passenden Familien
kann die Direction bei rechtzeitiger Anfrage Auskunft ertheilen.
Das Schuljahr \8ty2/ty3 beginnt am September ^892 mit einer
Heiligengeistmesse in der Llisabethinerinnen-Rirche um ^29
Schließlich betrachtet es der Berichterstatter als seine angenehme
Pflicht, allen denjenigen Persönlichkeiten, Anstalten und Directionen, welche
durch Spenden, besonders von Lehrmitteln, durch leihweise Neberlaflung von
solchen Gegenständen, durch sreundliche Gewährung der Fahrpreisermäßigung
auf Bahnen und auf Dampfschiffen oder in irgend einer Art die Interessen
der Anstalt gefördert oder zum Gedeihen derselben beigetragen haben, den
wärmsten Dank auszusprechen.