Volltext: Der Naturarzt 1898 (1898)

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wegen, ein gesuchtes Insertionsorgan. Es ist möglich, dass im ersten Jahre^ 
ein kleiner Ausfall eintritt, weil der jetzige Inhaber der Annoncenverwaltung 
sich manchen Inserenten auch für 1899 noch sichern wird. Das dürfte 
aber doch nur vorübergehend sein. Auch der Hinweis darauf scheint mir 
verfehlt, dass alle grösseren Blätter ihre Annoncen verpachtet hätten. 
Das „Daheim“ z. B, hat seine besondere Expedition. Wenn man darauf ver 
weist, dass die Buchführung und Korrespondenz dem Geschäftsführer keine 
Zeit für die Annoncenverwaltung lassen werde, so trifft das nicht zu. 
Es wird ja zuweilen Vorkommen, dass Briefe von acht und mehr Seiten zu 
erledigen sind, aber besonders seit Einführung der Gruppenorganisation ist 
die kurze Korrespondenz die Regel. 
III. Der Redakteur wird von der Bundesversammlung in der Regel 
auf 2 Jahre gewählt. Er kann zugleich Geschäftsführer sein. Wohnt er mit 
dem Vorstände an demselben Orte, so nimmt er beratend an den Vorstands 
sitzungen teil. Er ist verpflichtet, vor der Drucklegung des Vereinsorgans dem 
Vorstande die Prüfung des Inhalts zu ermöglichen, und hält sich ausser zur 
Abfassung von Flugblättern, Denkschriften etc., auch für Agitationsvorträge 
bereit. 
Der Vorstand kann im Einverständnis mit dem Beirate nach Anhörung 
des Redakteurs diesem unter schriftlicher Mitteilung der Gründe die Schrift 
leitung vorläufig entziehen. Die endgültige Entscheidung, auch über eine 
etwaige Nachzahlung des Gehalts, trifft die Bundesversammlung. 
Der Redakteur darf nur mit Zustimmung des Vorstandes und Beirats 
Schriftleiter anderer Blätter sein. Sein Gehalt setzt die Bundesversammlung 
fest. Die Entschädigung für Agitationsvorträge und grössere schriftliche 
Arbeiten unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Vorstand und Redakteur. 
Und der finanzielle Effekt einer derartigen Ordnung? Die Verwaltung 
kostet zur Zeit 1500 -f- 3600 = 5100 Mk. Dazu Reingewinn d^s Annoncen 
sammlers mindestens 2000 Mk., macht sicher 7100 Mk. Einen tüchtigen 
Geschäftsführer dürfte man (einschliessliesslich der Entschädigung für 
Büreauräume) für 3600 Mk. gewinnen; einen Redakteur (ohne das Schrift 
führeramt) gewiss für 15—1800 Mk., macht höchstens 5700 Mk. Aber selbst 
angenommen, Geschäftsführer und Vorsitzender bekämen etwas mehr, so 
betrüge die Ersparnis immer noch über 1000 Mk. fürs Jahr, eine Summe, 
die für die Agitation schon etwas bedeutet. 
IV. Der Beirat bestellt aus den Vorsitzenden von 5 Vereinen, die di& 
Bundesversammlung bestimmt. Der Beirat ist zugleich Centralinstanz für die 
Geschäftsführung des Vorstandes. 
Tüchtige Leute sind zu gutem Rat viel wert; es sind aber fünf auch 
genug. Viele Köche verderben den Brei und belasten die Bundeskasse be 
deutend. An den Vorsitzenden des Beirates könnten etwaige Klagen 
über die Geschäftsführung, soweit sie vom Vorstande nicht abgestellt 
werden, gelangen. Die Beiratsmitglieder würden auch die Kassenprüfung 
übernehmen. 
Die Siegert’schen Vorschläge haben s. Z. dem Bundesvorstand Vorgelegen,, 
wurden jedoch nach mehrstündiger Debatte mit Stimmenmehrheit, zum Teil ein 
stimmig abgelehnt. Es ist eine Durchführung der Vorschläge nicht möglich, 
eine Herabminderung der Kosten würde — wie Herrn Siegert nachgewiesen 
wurde — gar nicht eintreten. Aber auch schon der eine Umstand macht 
die Siegert 1 sehen Vorschläge unannehmbar, dass eine befähigte, mit unserer Be 
wegung und Organisation innig vertraute Person, die gleichzeitig Korrespondenz, 
Agitation, Buchführung, Kasse und Inseraten wesen beherrschen soll, kaum ge 
funden werden dürfte. Eine derartige Vielseitigkeit ist nicht allein selten zu 
finden, sondern würde eine solche Kraft auch andere Ansprüche stellen, als der 
Bund zu gewähren vermag. Jetzt arbeiten der rechnungsführende Vorsitzende: 
Buch- und Kassenführung, ein Teil der Correspondenz; der Annoncenverwalter: 
Inserate; der Redakteur und Schriftführer (welcher von seinen jetzigen 
3000 Mark zur Bewältigung der Arbeit einen Sekretär zu halten und die 
Kosten für ein Büreau, inkl. Miete, Heizung, Beleuchtung zu tragen hat) r
	        
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