Volltext: Der Naturarzt 1898 (1898)

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zwang noch in den Kantonen Baselland und Obwalden, wird jedoch ; 
seit 1882 nicht mehr durchgeführt. Aulgehoben wurde der Impfzwang in 
den Kantonen Glarus (1876), Baselstadt (1882), Zürich, Luzern, Schaffhausen 
(1883), Appenzell Ausser-Koden (1884), St. Gallen (1885), Thurgau (1885), . 
Bern (1896). Die Kantone Genf, Uri und Aargau besassen nie Impfzwang. 
Also gerade die vorgeschrittensten Kantone belästigen einwandernde Impf 
gegner nicht mehr mit ärztlicher Intoleranz, 
Der Deutsche Bund der Vereine für arzneilose Heilweise hat die Her 
ausgabe eines Impfflugblattes veranlasst, welches von Bundesvereinen und 
Bundesmitgliedern in beliebiger Anzahl gratis bezögen werden kann. Das 
illustrierte Flugblatt wird die Agitation wesentlich erleichtern. 
Jeder Naturheilverein sollte wenigstens 1 Exemplar des Impfgegners 
(Jahrespreis 2 Mk., Dresden, Cranachstr. 18) ahonnieren. 
—#§ Bundesnachrichten. 
B©’yt'tes©fe,©£' 33-uaad. 
der 
Vereine für Gesundheitspflege und für arzneilose Heilweise. 
Satzungs-Entwurf des Bundesvorstandes. 
§ i- 
Entstehung, Name und Zweck des Bundes. 
Die am 18. November 1888 erfolgte Vereinigung des „Deutschen Vereine 
für volksverständliche Gesundheitspflege und für Naturheilkunde u mit dem 
„Central Verbände der Vereine für naturgemässe Gesundheitspflege und arznei 
lose Heilkunde“ führt den Namen: 
Deutscher Bund der Vereine für Gesundheitspflege 
und für arzneilose Heilweise. 
Der „Deutsche Bund etc.“ bezweckt die Förderung der Erkenntnis und 
der Selbstthätigkeit auf dem Gebiete der Gesundheitspflege, beziehentlich die 
Verbreitung der arzneilosen Heilweise (Naturheilkunde) und dient den zugehörigen; 
Ortsvereinen als Mittelpunkt für gemeinsame Arbeit auf bezeichnetem Gebiet. 
§ 2. 
Mittel zur Erreichung dieser Zwecke. 
Als Mittel zum Zweck dienen: 
a. Erforschung der einschlägigen Wahrheiten und Verbreitung von 
Kenntnissen über die Gesundheitslehre und arzneilose Heilweise durch 
Wort und Schrift; 
b. Veranstaltung von Vorträgen in den Ortsvereinen; 
c. gemeinsame Beratungen und Beschlussfassungen seitens der Vertreter der 
Bundesgruppen und Ortsvereine; 
d. Unterstützung bei Gründung neuer Vereine; 
e. Herausgabe einer Bundeszeitschrift.
	        
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