Volltext: Der Naturarzt 1898 (1898)

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Vorstand beschlossen, vor der Ord01ltlicll©ll Bund©SV©TSamin- 
lung’ eine 
Ausserordentliche Bundesversammlung 
einzuberufen und wird dieselbe am 
ersten Pflngstfeiertage, Sonntag, den 29. Mai, 
vormittags 8 Uhr, in Halle 
(Kaisersäle, Gr. Ulrichstrasse) 
stattfinden.' 
Für diese ausserordentliche Bundesversammlung sind die Casseler 
Beschlüsse massgebend: 
,.Jeder Delegierte hat nur eine Stimme“.*) 
Tagesordnung 
der „ausserordentlichen Bundesversammlung“: 
I. Antrag der Yereine der Bergisch-Märldschen Gruppe: 
„Die Bergisch-Märkische Gruppe beantragt im Namen der zu 
ihr gehörenden 17 Yereine, dass jeder Deligierte auf der Bundes 
versammlung bis zu 10 Stimmen auf sich vereinigen kann, d. h., 
dass er mehr wie einen Verein, stimmberechtigt für jeden von 
ihm vertretenen Verein, vertritt. 
Begründung: Der jetzige Modus, der jedem Delegirten nur eine Stimme 
gestattet, macht es den kleineren Vereinen ganz unmöglich sich auf den Bundes 
versammlungen stimmberechtigt vertreten zu lassen, das ist aber eine direkte 
Schädigung der kleinen Vereine, 2. gestattet der jetzige Zustand allen von dem 
jeweiligen Orte der Tagung der Bundesversammlung ferner gelogenen Vereinen, 
selbst grösseren, infolge der Entfernung und die durch diese bedingten Reise 
kosten etc. gleichfalls eine Vertretung nicht, also auch grössere Vereine werden 
beeinträchtigt in ihren Rechten, B. liegt die Gefahr vor, dass die dem jeweiligen 
Orte der Tagung nähergelegenen Vereine durch die durch die Lage erleichterte 
Entsendung von Delegirten die Versammlung wie die ganzen Bundes vereine 
majorisieren, dass Beschlüsse gefasst werden, die keineswegs die Majorität des 
Bundes billigt. 
II. Antrag der Vereine der Thüriügerwald-Gruppe: 
„Es ist sofort, jedenfalls noch vor der Bundesversammlung 
in Halle, eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen, dahin 
gehend, dass jeder Delegierte bis zu 10 Stimmen auf sich ver 
einigen kann. 
Begründung: Es kommen auf der Bundesversammlung sehr wichtige 
Anträge zur Beratung. Viele kleine Vereine können sich der hohen Kosten 
wegen nicht vertreten lassen, aber sie können bei der jetzigen Einrichtung 
auch gar nicht für diejenigen Anträge stimmen, deren Annahme sie für er- 
spriesslich halten. Da die Uebertragung mehrerer Stimmen nicht statthaft ist, 
sind die nicht vertretenen Vereine vollkommen rechtlos, sie haben nur 
Pflichten. Es kann doch aber niemand leugnen, dass die kleinen oder ärmeren 
Vereine ebenso wie viele grössere bemüht sind, unsere gute Sache in weite 
*) Diejenigen Vereine, welche nicht in der Lage sind, einen eigenen Abgeord 
neten zu entsenden, werden gut thun, dem Vertreter eines benachbarten Vereins die 
Vertretung ihrer Interessen zu übertragen, so dass dann einzelne Abgeordnete zwei 
bis 5 Vereine oder 400 bis 1000 Bunde.-mitglieder vertreten. Beschliesst die ausser 
ordentliche Bundesversammlung im Sinne des Antrages der Bergisch-Märkischen 
Gruppe, so haben die betreffenden Abgeordneten — wie ihnen übertragen — 2 bis 
5 Stimmen; wird der Antrag abgelehnt, so vertreten sie ebenfalls die Wünsche ihrer 
Vollmachtgeber, haben jedoch nur eine Stimme.
	        
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