Volltext: Der Naturarzt 1894. (1894)

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Volksbader. Die Aerztekammer für die Provinz’Westpreussen sprach 
sich in ihrer letzten Sitzung im vorigen Jahre einstimmig dahin aus, dass 
sie es im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt freudig begrüssen würde,; 
wenn die Staatsbehörden sich entschliessen möchten, möglichst einen Druck 
auf die Kommunalbehörden zur Herstellung von öffentlichen Volksbädern 
auszuüben; die für Brausebäder aufzuwendenden Mittel seien gering und 
verschwindend gegen den Nutzen für das öffentliche Wohl. Auch die Schul 
bäder wurden auf Grund der mit ihnen gemachten Erfahrungen im gesund 
heitlichen wie im erziehlichen Interesse für äusserst empfehlenswert be 
zeichnet. 
Warnung. In einer grösseren medizinischen Zeitschrift hat sich vor 
etwa anderthalb Jahren ein süddeutscher Universitätsprofessor über das 
Färben von eingemachten Früchten und Gemüsen in Blechbüchsen im Kupfer 
kessel dahin ausgesprochen, dass dies gesundheitlich bei dem geringen 
Quantum von Grünspan, das dabei entwickelt wird, nicht von geringstem 
schädlichen Einflüsse sei. Wenn auch dem so wäre, so sollte gerade ein 
Gelehrter, der sich unter anderem auch der hygienischen Wissenschaft 
widmet, sieh mit Entrüstung gegen die Anwendung solcher Färbemittel aus 
sprechen. In Belgien z. B. würde eine solche Ware staatlich konfisziert 
und der Absender bestraft werden. Dass die Benutzung eines kupfernen 
Gefässes nicht so ungefährlich ist, beweist der Vorgang bei einem Bamberger 
Begiment. Dort blieben Kartoffeln über Nacht im Kupferkessel liegen. 
96 Mann haben hiervon genossen und diese 96 Mann mussten unter heftigen 
Leibschmerzen den Exerzierplatz verlassen. Dieser Vorgang sollte erneut 
als Beweis dafür dienen, dass das Färben von Nährmitteln mit giftigen 
Farben unter allen Umständen zu verwerfen sei. 
— Die Vivisection ist in der Petitionskommission des Beichstages 
wieder zur Verhandlung gekommen. Die Petitionskommission empfiehlt 
Übergang zur Tagesordnung bei den Petitionen, die das Verbot der Vivisection 
bezwecken. Dagegen soll dem Beichskanzler die Erwägung anheim gestellt 
werden, inwieweit eine Abänderung des § 360, 13 des Beichsstrafgesetzbuchs, 
also eine Vermehrung des Tierschutzes herbeizuführen sei. 
Der Begierungskommissar, Begierungsrath Dr. Kelch, hat in dieser Be 
ziehung erklärt, es sei innerhalb der Beichsverwaltung und des preussischen 
Staatsministeriums die Zulänglichkeit des § 360, 13 des Beichsstraf- 
gesetzbuehes sowohl im allgemeinen als in der Bichtung auf die Fragen der 
Vivisection und des Tötens der Schlachttiere geprüft worden. Dabei wurde 
anerkannt, dass es an sich wünschenswert sei, den Schutz der Tiere durch 
eine entsprechende Umgestaltung jener Strafvorschrift zu erweitern. Es 
hat sich jedoch als ungemein schwierig herausgestellt, eine Fassung zu 
finden, durch welche eine weite und willkürliche Auslegung, beziehungsweise 
die Abhängigkeit des Bichters von dem Gutachten des im einzelnen Falle 
zugezogenen Sachverständigen ausgeschlossen werden würde. Zu einem 
förmlichen Abschluss sind diese Erörterungen bisher nicht gelangt. 
Aufruf an die preussischen Krankenkassen. Von seiten des Ver 
bandes der Ortskrankenkassen in Schleswig-Holstein, der freien Vereinigung 
von Krankenkassen im Begierungsbezirk Wiesbaden, sowie einer Anzahl 
grösserer preussischer Krankenkassen ist mir der Auftrag erteilt worden, 
auf Grund der bei Bbzeptrevisionen für Krankenkassen gemachten Erfah 
rungen eine Petition an den Herrn Kultusminister auszuarbeiten, durch 
welche auf die im geschäftlichen Verkehr zwischen Krankenkassen und 
Apotheken bestehenden Uebelstände hingewiesen und Abhilfe dagegen auf 
dem Verwaltungswege erbeten werden soll. Ueber die Zweckmässigkeit 
eines derartigen Vorgehens braucht man wohl kein Wort weiter zu ver 
lieren; es sei nur noch bemerkt, dass an eine baldige und durchgreifende 
Aenderung der jetzigen Verhältnisse nicht zu denken ist, wenn die Kassen 
die Vertretung ihrer Interessen nicht selbst in die Hand nehmen. Demnach 
werden die Vorstände der preussischen Krankenkassen hierdurch aufgefordert,
	        
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