Volltext: Der Naturarzt 1891 (1891)

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Die Naturheilkunde vor Gericht. 
Von der Redaktion. 
Am 2. Oktober ist vor der Magdeburger Strafkammer ein Fall verhandelt worden? 
der unser ganzes Interesse in Anspruch nehmen muss. Ueber die Geschichte desselben 
giebt uns der ausführliche Bericht der „Magdeburger Volksstimme- näheren Aufschluss. 
Die Thatsachen sind kurz folgende: 
In der Behandlung des Angeklagten A. Seebach, der dort eine Badeanstalt besitzt 
und die Naturheilkunde praktisch ausübt, befand sich vom Juli 1889 bis zum Januar 
1890, also Va Jahr, J 0r Lehrer Börstel. B., der seit 5 Jahren an tuberkulösen Ge 
schwüren litt, ist dann aus Seebachs Behandlung fortgeblieben, hat 1 Jahr in der Klinik 
des Dr. Schede zugebracht, wo ihm im Februar 1890 das rechte Bein amputiert 
wurde, und ist am 15. Januar 1891 gestorben, nachdem er noch kurz vor 
seinem Tode mit Tuberkulin geimpft worden war. 
Die Anklage behauptet nun, gestützt auf die medizinischen Gutachten: dass die 
Amputation des Beins nicht nötig gewesen wäre, wenn der Verstorbene nicht von Seebach 
verpfuscht worden wäre, dass S. also den Tod des Börstel durch seine Fahrlässigkeit 
verschuldet habe, und daher hat die Staatsanwaltschaft Seebach wegen fahrlässiger 
Tötung in Anklagezustand versetzt. 
Die Verhandlung dauerte von 9—8 1 / 2 Uhr am Tage. Verteidiger Seebach’s waren 
die beiden Rechtsanwälte Ullmann-Magdeburg und Volkmar-Berlin. Neben den vier 
medizinischen Sachverständigen aus Magdeburg waren noch die Naturärzte Dr. med. 
Schreiber-Frankfurt a./M., Dr. med. Häusler-Nürnberg und Dr. med. Struve-Cottbus geladen. 
Der Angeklagte erklärt, dass nach seinen Erfahrungen und nach der darüber 
handelnden Litteratur Tuberkulose durch Anwendung der Naturheilmethode zu kurieren 
sei; es müsse allerdings zwischen Krankheiten des 1., 2. und 3. Stadiums unterschieden 
werden. Börstel habe sich nun zwar im 3. Stadium befunden, aber auch bei diesem vor 
geschrittenen Grade der Krankheit seien schon Fälle der Heilung vorgekommen. Als 
Kurformen habe er angewandt: streng vegetarische Diät, milde Dampfbäder, Rumpfbäder 
und Reibesitzbäder (Seebach ist nämlich Vertreter des Kuhnismus). 
Die medizinischen Sachverständigen behaupteten: Das eiternde Kniegelenk hätte 
durch Seebach müssen aufgeschnitten und der Eiterherd öfter ausgekratzt werden. Die 
Ernährung musste vornehmlich in Fleisch, Eiern und Wein bestehen. Ein ein- bis 
zweimaliges wöchentliches Dampfbad schwäche den Körper. Die Behandlung mit dem 
Koch’schen Tuberkulin könne nicht nachteilig gewesen sein, denn es seien Todesfälle dem 
Sachverständigen (Herrn Dr. Paul Sendler) nicht vorgekommen; Virchow’s ungünstiges 
Urteil sei nicht massgebend, da Virchow keine Patienten beobachtete, sondern nur 
Sektionsbeweise vorführte. Sanitätsrat Böhm behauptet: Börstel sei durch die Wasser 
pfuschereien und die Dampfbäder maltraitiert worden. Die Herren: Dr. med. Häusler, 
Dr. med. Struve und Dr. med. Schreiber weisen nach, dass vegetarische Kost die Eiterung 
einschränke, milde Wasser- und Dampfbäder den Körper von schlechten Säften reinigen, 
die medizinische Operationsstatistik nach Billroth, Schüller und anderen Autoritäten bei 
solchen Leiden die geringsten Prozentsätze von Heil uv gen aufweisen, dass die Tuberkulin- 
Einspritzungen entschieden dem Börstel geschadet hätten, wie auch seine Postkarte an 
seinen Bruder, worauf er klagt: er habe auf die Einspritzung stark gefiebert, Uebelkeit 
und Erbrechen erlitten, beweise. 
Die beiden Verteidiger Seebach’s legten auch in längeren Auseinandersetzungen 
dar, dass die Seebach’sche Behandlung keineswegs mit dem so lange darauf unter 
medizinischer Behandlung erfolgten Tode in Verbindung gebracht werden könne. Der 
erste Staatsanwalt beantragte 3 resp. 2 Jahre Gefängnis „wegen grober Gefährdung 
eines Menschenlebens“ oder „grober fahrlässiger Körperverletzung.“ Der Gerichtshof er 
kannte auf 4 Monate Gefängnis und Tragung der Kosten. 
Der Fall zeigt abermals, dass es um die angeklagte Naturheilmethode noch recht 
lange traurig bestellt sein werde, und zwar so lange, als die Rechtsprechenden selbst 
noch medizinisch denken und folgern ,,und so lange man Aerzte als Sachverständige“ 
lädt, die von der Sache nicht nur nichts verstehen, sondern, die sie im Grunde ihres 
Herzens hassen. „Ich finde keine Schuld an ihm!“ möchte man mit Pilatus rufen. 
Seebach’s Logik war diese: Heilung bei diesem verzweifelten Falle? Wir wollen es ver 
suchen, denn die Naturheilkunde hat ja schon so oft Wunder gewirkt. Der Mann hat 
kranke Säfte, darum wollen wir ihn recht reizlos ernähren und durch Wasser und Dämpfe 
die Unreinigkeiten aufscheuchen, ausscheiden und abspülen — daneben das Nervensystem 
beleben. Die Eiterstellen auskratzen? 0 nein! Die Ursache der Eiterung beheben, 
den örtlichen Eiterherd nur reinlich halten. So wollen wir’s halten. — Was die 
medizinische Diät: Fleisch, Eier, Alkohol etc. angeht, so hat der dumme Fuhrmann 
Schroth s. Z. dem Erbprinzen Wilhelm von Württemberg, der jetzt an dör Thronfolge
	        
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