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fängniß verurtheilt. — Dr. Flochen hatte an einem Tage 2 an Gelenkrheuma
tismus erkrankten Personen Herbstzeitlose verordnet, wie dies ja täglich durch
die Nezepl Medizin gegen die betreffende Krankheit geschieht. Die Wirkung und
die Dosis des betreffenden Giftes war in beiden Fällen eine sehr energische.
— Beide Patienten starben, der eine noch in derselben Nacht, der andere am
nächsten Tage. Durch einen Zufall wurde die Sache bekannt. Die Leichen
wurden ausgegraben, und man fand-, daß beide kräftige Männer an Tolchicum-
vergiftung gestorben sind.
Der Prozeß Flochen, welcher sich deshalb in den letzte^ Tagen in Straß
burg abspielte, verursachte unter dem Publikum eine große Aufregn^ und ein
berechtigtes Aufsehen, da durch die sachverständigen Aerzte ganz haarsträuv^de
Enthüllungen über die giftige Wirkung der Nezeptmedizin gemacht wurden.
Der Sachverständige Dr. Huremann, Professor der Medizin an der Universität
Göttingen, führte-an, daß ein alter Straßburger Arzt selbst zugiebt, durch Ver
ordnung von Tolchicum (Herbstzeitlose) Menschen getödtet zu haben. Er sei
deswegen nicht zur Verantwortung gezogen worden. — In dem Bürgerspital
in Straßburg seien noch größere Dosen des betreffenden Giftes verabreicht
worden, als die, durch welche die beiden Männer getödtet wurden. — Auch
Kreisarzt Dr. Wehrlin bestätigt dies.
wieviele Menschen sind durch die Nezeptmedizin auf diese und andere
weise zu Grunde gegangen. Die meisten Vergiftungsfälle werden aber leider
nicht bekannt; es heißt dann einfach, wenn ein Mensch durch die giftige Wirkung
der Nezeptmedizin umgebracht wurde: „Er ist an einem Schlaganfall gestorben."
— Nur durch das Geständniß des mitverurtheilten Apothekergehilfen kam in
dem Fall Flochen die ganze Sache an das Tageslicht. — Wieviele unzählige
solcher Fälle sind vorgekommen, aber nicht bekannt geworden!
Einem ^8 jährigen Mädchen, einer Patientin von mir, wäre es beinahe
ebenso ergangen, wie den beiden durch Tolchicum gestorbenen Männern. Ein
Kollege, dem ich während meiner Abwesenheit die Vertretung übertragen
hatte, verordnete — man sollte es kaum für möglich halten — Strychnin-Extrakt
als sogenanntes Bittermittel, um den Appetit anzuregen, wenn der Apotheker
nicht statt Strychnin-Extrakt die schwächere Strychnin-Tinktur verabreicht hätte,
wäre das junge Mädchen sicher an Vergiftung gestorben.
Die Herbstzeitlose und das Salicyl, welche durch die Nezeptmedizin bei
dem Gelenkrheumatismus gewöhnlich angewendet werden, müssen bei der
betreffenden Krankheit nur Schaden bringen. Von einem Nutzen kann gewiß
keine Nede sein. Im Gegentheil, beide Mittel sind Herzgifte.
wie wir aus den Gerichtsverhandlungen in Straßburg ersehen, hatten
die beiden durch die Verordnung von Herbstzeitlose, gemischt mit Salicyl, ver
gifteten Männer einen auffallend kleinen, schnellen puls. Ein zweiter Arzt,
welcher hinzugezogen wurde und von der betreffenden Verordnung nichts
wußte, glaubte, es würde sich um Fettherz oder Alkoholvergiftung handeln.
Die Nezeptmedizin kann also auch bei dem Gelenkrheumatismus statt Nutzen
nur Schaden bringen. Sie kann den Patienten nur durch Vergiftung rasch ins
Jenseits befördern. Wie anders ist die Wirkung der Naturheilmethode bei der
betreffenden Krankheit.