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Rat und Hilft bei plötzlichen Erkrankungen und UnglncksAlen.
B v m Herausgeber. (Fortsetzung.)
g) Gefahr der Erstickn ii g.
Wer zu früh schließt die Ofenklappen, Nachdem was hindert eingeschlagen,
Im Kohlendunst nach Luft muß schnappen; Und sachte auf den Rücken legen.
Er atmet schwer, will nicht erwachen, Jetzt such das Atmen anzuregen, —
Die Thür am Morgen auf nicht machen; Den Kopf stell hoch und Mund itub Nase
Wers Gasrohr zu verschließen säumet, Zu reinigen nicht unterlasse;
Das Gas einschlürft und schnarchend träumet; Nach kaltem Wasser mußt dann langen,
Wer unbedacht in Gruben rennet. Es stürzend über Brust und Wangen.
In denen nicht das Licht mehr brennet; Mills Atmen so nicht wiederkehren,
Die laß sofort ins Freie tragen, Befolge die vorherigen Lehren.
Or. Reich sagt: Wer der Einwirkung betäubender, reizender, nicht atem
barer Gase und Dämpfe ausgesetzt ist, gerät in die Gefahr: zu ersticken.
In Bergwerken, Fabriken, ja in Schlaf- und Wohnzimmern kann man durch
solche Gase und Dämpfe ersticken. Öfen, Gasleitungsrohre und Petroleum
lampen kommen in Wohnhäusern als Quellen der Erstickungsgefahr haupt
sächlich in Betrachtung. Von den Ösen sind es nicht die großen aus Kacheln
erbauten, von Außen zu heizenden, ohne Klappen. sondern die mit Klappen
zum Abschließen versehenen, durch Kohle geheizten, insbesondere eisernen Öfen,
welche als die größte Gefahr sich verhalten. Eiserne Öfen sollten gar nicht
in Gebrauch sein; Öfen mit Klappen im Abzugsrohr müssen gänzlich verboten
sein; bei den vom Zimmer aus zu heizenden sollen die Thüren durch Schrauben
fest verschließbar sein; man schließe auch solche Öfen erst,-nachdem das gesamte
Brennmaterial verbrannt ist; man sorge für ununterbrochene Lufterneuerung
in allen Wohn- und Schlafräumen durch einfache Ventilationsvorrichtungen,
die in einer oder mehren von den obern Fensterscheiben angebracht werden. —
Befinden sich in einem Hause Gasleitungsröhren, so ist es unbedingt
notwendig, dieselben sorgfältig wahrzunehmen, keinen Raum, in welchem es
nach Leuchtgas riecht, mit brennendem Licht zu betreten, sondern erst durch
Öffnen von Fenstern und Thüren sämtliches ausgeströmte Gas zu entfernen.
Auch ist es unbedingt nötig, beim Verlöschen der Gasflammen den Hahn
richtig zu stellen und anderseits alle Räume, in denen Gasflammen brennen,
oder durch welche Gasleitungsröhren gehen, Tag und Nacht sorgfältig zu lüften.
Petroleumlampen dürfen niemals zu niedrig, auch nicht allzu hoch
geschraubt werden, müssen jederzeit auf das Reinste gehalten und es muß der
Docht stets vollkommen von den abgebrannten Teilen und Schlacken befreit,
glatt abgeschnitten sein. Ist außerdem beständig für richtige Füllung, Festigkeit
und Feststehen der Lampe und dafür gesorgt, daß kein Teil derselben sich
erhitze und der Ölbehälter einem Ofen und dergleichen nicht nachkomme, ver
loscht man endlich die Lampe beim Schlafengehen und bedient sich der gemeinen
Öl-Nachtlichte, so kann von Gefahr für die Gesundheit, für das Leben nicht
die Rede sein.
Betritt Jemand ein Zimmer, in welchem ein oder mehre Leute durch
K o h l e n d u n st e r st i ck t daliegen , so ist das erste, unverzüglich den Be
täubten, in ein anderes Zimmer oder in freie Luft zu bringen oder wenigstens
durch Öffnen von Fenstern und Thüren Luftzug herzustellen, sodann die Schein
toten zu entkleiden, mehrmals kräftig mit kaltem Wasser zu begießen und die
Atmung durch Druck auf Bauch und Brustkorb und die oben beschriebenen
Bewegungen des Körpers herzustellen. Abwechselndes Begießen mit kaltem und
heißem (nicht kochendem) Wasser leistet gute Dienste; außerdem wird es sich