Volltext: Der Naturarzt 1882 (1882)

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troffen, sondern hat auch trotz des Paragraphen der Statuten wegen der 
Auflösung des Vereins darin Recht, denn die dort getroffene Bestimmung 
der Überweisung des Vereins -Vermögens an den Magistrat von Berlin 
kann sich eben nur auf solches beziehen und nicht auf Stiftungs 
kapitalien, wie das von mir herrührende, welches besonderen Zwecken zu 
dienen hat. Ich gebe zu, dass sowohl in den ersten beiden Verträgen 
mit mir, und auch in dem bis Mitte Dezember v. J. in Kraft gewesenen 
Statut die gegenseitigen Rechte im Sinne der Stiftung nicht klar genug 
ersichtlich waren, welchem Übelstande aber sowohl im neuen Vertrage 
vom 5. Juli v. J., als auch durch die jetzigen Veränderungen im Statut 
abgeholfen sein wird. Durch diesen Mangel an Genauigkeit und Klarheit 
betreffs der Stiftungskapitals-Verwaltung und der Verwendung der Zinsen 
desselben, waren letztere schon verschiedentlich für andere, als die von 
mir gedachten Zwecke verausgabt worden, z. B. für ärztliches 
Gehalt. 
Wenn mir der Vorwurf gemacht wird, dass ich mich mit meinem „sonst 
gutgemeinten Wollen nicht über die Stufe eines Wohlthäters zu erheben 
vermag, der mit solcher Schenkung bloss ein seiner persönlichen Lieb 
haberei verständliches und geläufiges Programm durchgeführt zu sehen 
wünscht“, so erscheint mir solche Beurteilungsweise nur persönlich 
einseitig. Abgesehen davon, dass man nicht nur jede gegnerische 
anständige Liebhaberei achten, sondern auch in solchem Falle den 
vereinbarten Bestimmungen des Geldgebers folgen soll, so liegt in meiner 
schon im ersten Vertrage stehenden, also nicht erst ,.neuerdings“ 
beschlossenen Festsetzung: dass in der zu gründenden Heil 
anstalt „jede Speise von getöteten Tieren“ (nieht, wie irrtümlich 
Seite 6 gesagt ist „Fleisch von getöteten Tieren“) ausgeschlossen sein 
soll, erheblich mehr, als eine „persönliche Liebhaberei“. 
Diesen Grundsatz endlich einmal in einer Heilanstalt vermittelst 
eines derselben gesicherten Zins-Einkommens befolgt zu wissen, ist 
freilich eine meiner dem Gemeinwohl gewidmeten Lieb 
habereien, aber die Sache selbst gipfelt in der körperlichen, geistigen, 
sittlichen und wirtschaftlichen Wiedergeburt und Wohlfahrt der Mensch 
heit. Dies mag für einen „Alltags-Genussmenschen“ freilich 
ein überspannter Gedankengang oder ein unverstandenes Ideal sein — 
dennoch giebt es schon jetzt wissenschaftlich gebildete „freie Männer“, 
welche, einer solchen Bedingung aus innerer Überzeugung entsprechend, 
gern zur ärztlichen Leitung in solche Anstalt eintreten würden, wenn sie 
nur schön vorhanden wäre. Ein „gekaufter“ Arzt würde nur ein solcher 
sein, welcher nicht jenen Ernährungsansichten huldigt und etwa nur durch 
einen Vertrags-Paragraphen verspricht, die vegetarische Vorschrift zu be 
folgen, oder die Lehren des Vegetarismus nicht anzugreifen. 
Seite 5 des Separat-Abdrucks (oder 295 des Bandes) wird mir vorge 
worfen, dass, als ich im Januar 1880 nach Berlin gekommen war, um 
den betreffs der Ausdeutung des mangelhaften Wortlauts der Statuten und 
des Vertrages mit mir ausgebrochenen Streit zu schlichten, ich mich dabei 
„leider als schwankes Rohr erwies“. Ich kann diese Bezeich 
nung den Thatsachen gegenüber durchaus nicht für berechtigt 
halten. Unter meinen damaligen, der Allgemein-Versammlung vorgelegten 
Anträgen zur genaueren Feststellung der gegenseitigen Rechte stand die 
Bestimmung über das Stiftungskapital und dessen Zinsen oben an. Das
	        
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