Volltext: Der Naturarzt 1882 (1882)

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frage, nämlich um die richtige Ernährung und Behandlung des 
menschlichen Körpers! Ist Dr. B r e h m e r mit seiner reichlichen 
tierischen Nahrung und Mangel aller Hautpflege auf dem rechten 
Wege oder sind wir Vegetarier es, die das Meiden der tierischen Nah 
rung, namentlich des Fleisches, dazu Mäßigkeit in Speise und Trank, 
sowie sorgfältige Hautpflege auf ihr Panier geschrieben haben, so ist 
ja im letzteren Falle der § 193 auf mein Gebühren erst recht anwendbar, 
indem ich dann im berechtigten Interesse meiner Leser vor dem Brchmcrschen 
Sanatorium mit Fug und Recht warnen darf, wofür mir nur Lob und 
D a n k gebühren! G. W. 
Zur Abwehr! 
Offener Brief an Sanitätsrat Dr. P. Memeycr in Berlin. 
Von W. A. Seeurius in Wiesbaden. 
Geehrter HerrSanitätsrat! 
Der im Band IX. Heft 5 Ihrer „Ärztlichen Sprechstunden“ befindliche 
Aufruf (zur Bildung* eines hygieinischen Vereins u. s. w.), 
welchen Sie auch durch Separat-Abdruck verbreitet haben, veranlasste Sie 
zur Erörterung einiger innerer Angelegenheiten des „Zwei gv er eins 
für volksverständliche Gesundheitspflege in Berlin“, 
bei denen ich in erster Linie beteiligt war. Da Sie beliebten, meinen 
Namen dabei zu nennen (vermutlich hatten Sie auch wohl deshalb,, wie 
früher bei ähnlichen Anlässen, die Aufmerksamkeit, mir einen Abdruck 
im Dezember zu senden), gleichzeitig aber Ihrerseits, als dem weniger Ein 
geweihten, auch einige falsche Beurteilungen untergelaufen sind, so er 
suche ich Sie, diesbezüglich in der nächsten Nummer Ihrer „Ärztlichen 
Sprechstunden“ eine Berichtigung aufzunehmen, welche ich in der 
geschichtlichen Beihe der Thatsachen, welche von Ihnen in Betracht ge 
zogen sind, folgen lasse. 
Zunächst die Entstehung des Stiftungskapitals betreffend, bemerke ich 
auf das im Separat-Abdruck Seite 5 (oder 295 des Bandes) Gesagte: 
Wenn in dem mit mir geschlossenen Vertrage vom 13. Mai 1874 und 
in dem zweiten vom 28. November , 1877 angegeben ist, dass ich von 
„verschiedenen Personen, welche darauf verzichten, genannt zu werden“, 
Gelder für besonders angegebene Zwecke des Vereins (die Erbauung einer 
vegetarischen Heilanstalt wurde auf diese meine Veranlassung einer der 
Vereinszwecke) empfangen und dem Verein unter Verabredung besonderer 
Bestimmungen übergeben hatte, so lagen zu solcher Fassung allerdings 
Gründe vor, unter anderen auch derjenige der Bescheidenheit. Den viel 
fachen unrichtigen Auffassungen aber zu begegnen, wurde im neuen Ver 
trage am 5. Juli v. J. unumwunden gesagt, dass ich „Gelder für jenen 
Verein mit der Bestimmung ausgesetzt hatte“ u. s. w. Mein Schwager, 
Prediger H., welcher den wirklichen Sachverhalt also durchaus nicht 
„vergessen zu haben schien“, indem er, dem stürmischen Drängen gegen 
über, den Gegnern meiner, der Übergabe des Kapitals zu Grunde liegen 
den Bestimmungen vorhielt, dass ich das Kapital „ja ebenso gut meinen 
dereinstigen Erben hätte verschreiben können“, hat als mein damaliger 
Bevollmächtigter nicht nur hierin den Nagel vollständig auf den Kopf ge-
	        
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