Volltext: Der Naturarzt 1882 (1882)

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Ohnmacht mehr. Am Abend beim Besuch im Bade erzählte er mir sodann, 
daß er heute einen harten Stuhl gehabt habe, was ihn höchst glücklich mache, 
denn mit jeder Diarrhoe trete sein nervöses Kopfleiden heftiger auf. Nachdem 
auf diese Weise acht Tage lang obige Kur stattgefunden hatte und Pat. in 
folge des Ausbleibens seiner Migräne immer kräftiger und heiterer geworden 
war, sprach er schon von abreisen, indem er Briefe von Hause bekommen, die 
ihm wegen geschäftlicher Anordnungen bez. Rußland keine Ruhe mehr ließen. 
„Des Menschen Wille ist sein Himmelreich," heißt es bekanntlich und der Pat. 
war erwachsen und verständig genug, um sich selbst sagen zu können, daß ein 
längerer Aufenthalt hier ihm nur von großem Nutzen sein würde, während 
ihn (wenn nach Hause gekommen) gleich geschäftliche Aufregungen erwarteten, 
die nur schädlich auf sein krankes Gehirn einwirken müssen! Er ließ sich aber 
nicht mehr halten und besuchte auch noch den Tag vor seiner Abreise das 
Hoftheater, wo eine Wagnersche Oper gegeben wurde. (Schluß folgt.) 
Dr. Brehmer in Görbersdorf als Kläger gegen den Redakteur Volbold. 
Im Italien de; König; von Sachsen! 
In der Privatklagesache des Dr. med. Brehmer in Görbersdorf für 
sich und seinen Sohn stud. med. Brehmer, gegen den Herausgeber, 
Redakteur und Verleger der period. erscheinenden Druckschrift „Der 
Naturarzt" Gustav Wolbold in Oberlößnitz, wegen wörtlicher Beleidigung 
hat das Kgl. Schöffengericht zu Dresden in der Sitzung vom 3. Ja 
nuar für Recht erkannt: 
„Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Beleidigung des Privatklägers 
Dr. med. Brehmer in Görbersdorf und feines noch in väterlicher Gewalt 
befindlichen Sohnes 8tud. med. B r e h m e r in Heidelberg in Nr. 7 und 8 der 
periodischen Druckschrift „Der Naturarzt" von 1881 nach 88 186,73, 200 
des R.-Str.-G.-B. zu einer G e l d st r a f e nach Höhe von Sechzig Mark, 
sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens, nicht minder zur Erstattung 
der dem Privatkläger verursachten notwendigen Auslagen und einmaligem Ab 
druck des Erkenntnisses im„N-A." verurteilt". 
Von Rechts Wegen! 
In den Gründen zu diesem Urteil wird gesagt: daß der Angeklagte in 
dem von ihm verfaßten Artikel „Meine Herbstreise nach Görbersdorf- die dem 
Kläger gehörige und von ihm geleitete Kuranstalt für Lungenkranke in der Weise 
besprochen und kritisirt habe. daß er den neuesten Prospekt des Dr. Brehmer in 
seinen Hauptpunkten wiedergiebt und sodann zu dessen näherer Beleuchtung über 
geht, wobei er, besonders was die Kaltwasserkurbehandlung, sowie die natur 
gemäße Lebensweise und ärztliche Überwachung der in jener Heilanstalt unter 
gebrachten Kranken betrifft, ein durchaus absprechendes Urteil fällt! Den 
Höhepunkt erreiche diese absprechende Kritik aber da, wo in Bezug auf den 
8tuä. Brehmer in Verbindung mit der in Görbersdorf üblichen anti-vegeta 
rischen Ernährungsweise die Bemerkung gemacht werde, „daß Dr. Brehmer die 
Übeln Folgen der guten Fteischnahrung deutlich au seinem eigenen Blute habe 
erfahren müssen, indem sein in Leipzig studirender Sohn wegen Roheit der 
Sitten relegirt worden sei".
	        
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