Volltext: Der Naturarzt 1882 (1882)

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niedrige Organismen beherberge und der letztere nicht, oder daß sie nur aus 
ersterem und nicht auch aus letzterem zu uns gelangen — im Gegenteil, s i e 
sind überall und immer vorhanden! Wenn sie sich nun einmal 
schädlich und einmal unschädlich erweisen, so zwingt das zu der Annahme, daß 
entweder nicht überall und nicht immer dieselben Arten vorkommen, oder daß 
die gleichen Arten an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Umständen 
und zu verschiedenen Zeiten verschiedene Eigenschaften annehmen, daß sie sozusagen 
nur stellen- und zeitweise giftig werden! Es mag nun das eine 
oder andere der Fall sein, immer wird das Medium, in welchem sie leben, den 
größten Einfluß darauf haben und soweit dieses Medium der Boden ist, ist 
er auf die Bedingungen zu untersuchen, welche er dem Wachstum dieser Orga 
nismen und deren Übergang auf den Menschen gewährt. Gerade in dieser 
Richtung hat uns aber die Mykologie noch sehr wenig aufgeklärt und 
harren da noch viele Rätsel ihrer Lösung; aber soviel steht bereits fest, 
daß nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch d i e G e s u n d h e i t s w i r t - 
schaft sich mit dem Boden zu befassen hat. 
Vorstehendes habe ich aus der Broschüre des großen Münchner Gelehrten 
zusammengestellt, um meinen Lesern zu zeigen, was zur Zeit die Wissenschaft 
Sicheres über die Bakterien zu sagen weiß, nämlich sehr wenig, was 
fürs praktische Leben verwendbar wäre, um epidemischen Krankheiten vor 
beugen, sie im Keime ersticken zu können, oder auch nicht mehr, als man 
schon im Altertume gewußt hatte, bezüglich Erhaltung und Verbesserung der 
gesundheitlichen Verhältnisse des Einzelnen wie des Volkes selbst, viele Griechen 
und Römer, die nichts von Bakterien wußten und doch gar treffliche hygienische 
Vorschriften zu geben wußten. 
15. Dr. S. Scheuermann, das Seuchen- und Jmpfzwanggesetz vor 
dem Richterstuhle des Schweizervolkes. 8. 16 S. Basel, Krusi. 
Preis 10 Rappen. 
Diesem Agitationsschriftchen gegen das Jmpfzwanggesetz war ein auf rotem 
Papier gedruckter „Aufruf zur Ergreifung des Referendums gegen das 
Seuchen- und Jmpfzwanggesetz vom 31. Januar" beigelegt, in welchem gesagt 
wird. daß dieses Gesetz, welches sich auf eine wissenschaftlich nicht be 
gründete Meinung nur einesTeiles d e r Ä r z t e stützt, die obersten Grund 
sätze des Rechtes, der Humanität, der Wissenschaft verletze! Wenn auch noch 
Biele an eine Schutzwirkung der Impfung glauben, so sei ihnen unbenommen, 
sich nach Belieben impfen zu lassen, wir fragen diese aber: Ist es gerecht, daß 
Diejenigen, welche nach bitteren Erfahrungen an sich oder ihren Angehörigen den 
Glauben an den Schutz und die Unschädlichkeit der Impfung aufgeben mußten, 
und deshalb mit ruhigem Gewissen sich und ihre Kinder dieser Operation^ nicht 
mehr unterwerfen können, mit Strafen bis zu 2000 Franken und bis zu ein 
jährigem Gefängnis bedroht werden? Wir fragen Euch alle, die Ihr stolz seid 
auf das schweizerische Vaterland: giebt es einen ungerechteren Eingriff in die 
persönliche Freiheit, diese Grundlage aller Staats- und Rechtsordnung, als den 
I m p f z w a n g? 
Ist nicht dieser Zwang, der zu gunsten der stets wandelbaren ärztlichen 
Meinung über unser und unserer Kinder Leben verfügt, eine empörende Herab 
würdigung des freien Bürgers? Können wir gewillt' sein, das gesunde Blut 
unserer Kinder zu Versuchen mit menschlichem und tierischem Pockengifte herzu 
geben? Sind es doch hervorragende und erfahrene Ärzte selbst, welche die Schutz 
wirkung der Impfung bestreiten und deren Schädlichkeit für Leben und Gesund 
heit nachweisen. Die Bundesverfassung giebt Euch, Mitbürger, im Referendum
	        
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