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Menschen auch die Wa s s e r q u a n t i t ä t sowohl an Trink- als auch an Brauchwasser in
durchaus reichlichem M a sz e gewährt werde."
Das letzte Thema lautete:
„Der Einfluß der heutigen Unterrichtsgrundsätze in beit Schulen aus die Gesundheit
des heranwachsenden Geschlechtes."
Die Referenten Prof. Dr. Finklenburg und San.-Rath Dr. M ä r k t i n hatten
folgende Thesen proponirt:
1. Die gegenwärtige Bemessung des Unterrichts, nach Zeit und
Inhalt, ist einer gedeihlichen körperlichen Ausbildung h i n d e r l i ch.
2. Die frühzeitige Inanspruchnahme des jugendlichen Gehirns
bei verhältnißmäßiger Niederhaltung der Muskelthätigkeit setzt Gleichgewichtsstörungen in
der Entwickelung des Blut- und Nervenlebens.
3. Die U e b er fü l l c der L e h r g e g e n st ä n d e, sowohl in der Volksschule wie
in den höheren Lehranstalten beider Geschlechter, beeinträchtigt eine normale Entwickelung
der geistigen Leistungsfähigkeit und schädigt insbesondere die mittelbegabten Schüler, welche
überall die weitaus größte Mehrzahl bilden.
4. Anzustreben sind daher:
n) E i n e Beschränkung der täglichen Unterrichtszeit, wobei eine
Compensation durch Abkürzung der Ferien keinem hygienischen Bedenken unterliegen
würde.
b) Eine Beschränkung der in den höheren Lehranstalten gegenwärtig gefor
derten häuslichen Arbeite n.
e) E i n e B e r m i n d e r u n g der Lehrfächer in den höheren Schulen, insbe
sondere den Realschulen unter möglichster Sorge für frühzeitige Berücksichtigung der
speziellen Berufsbedürfnisse, — Fachschulen einerseits, Gymnasien andererseits.
5. Die mangelnde Unterweisung in den Grundsätzen der G e s u n d h e i t s -
l e h r e setzt die heranwachsende Generation manchen Schädlichkeiten aus, gegen welche
sie durch geeignete Belehrung in der Volksschule sowohl wie in den höheren Lehr
anstalten geschützt werden sollte.
Es wurde jedoch beschlossen, dieses wichtige Thema wegen mangelnder Zeit in der
nächstjährigen Versammlung zur Debatte zu bringen und damit war die 4. Versammlung
geschlossen.
Ich habe vorstehenden gekürzten Bericht um deßwillen aufgenommen, weil
meine Leser daraus unschwer entnehmen können, daß es nicht allein darauf
ankommt, wie der Einzelne für sich lebt, sondern daß aus dem Zusam
menleben Vieler wieder neue Anforderungen der Hygieine entstehen,
die von Allen ohne Ausnahme streng zu berücksichtigen, theilweise sogar
gesetzlich zu regeln sind, wenn nicht durch deren Nichtbeachtung in letzter
Instanz wieder jeder Einzelne empfindlich gestraft werden soll. Es verdient
also das Bestreben dieses „deutschen Vereins für öffentliche Gesund
heitspflege" unsere vollste Beachtung, da die Sorge für die allgemeine
Wohlfahrt wieder die für den Einzelnen in sich schließt! GL W.
Guter Ruth für Eltern mi impfMchtigen Rin-ern.
In Klein ich's „Blättern für geistigen Fortschritt" sind bis jetzt 243
Fülle von Jmpsschädigmrgen mit Namen und Wohnort der Betroffenen an
geführt, welche wahrlich nicht für die Wohlthat der Impfung sprechen; es
wird ferner eine Gesetzüberschreitung ab Seiten des Impfers der
Oppelvorstadt-Dresden mitgetheilt, welcher in der Schule daselbst
sämmtliche noch ungeimpfte Kinder ohne Wissen ihrer Eltern geimpft
hat und dann folgender guter Rath für Eltern von impf Pflichtigen
Kindern angegeben:
Wer sein Kind impfen lassen m n tz (aber nur ein l oder l ~ jähriges Kind d.
Sied.), der fordere vorher gegen Bezahlung eine Bescheinigung vom I m p f a r z t
(ja nicht von einem andern Mediziner), daß das Kind gesund sei. Giebt er diese
Bescheinigung und das Kind wird nach dem Impfen krank, so verklage man den Arzt