Volltext: Der Naturarzt 1875 (1875)

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2. Instanz in der Veröffentlichung und Darstellung der Passionsgeschichte 
selbst nichts Strafbares erblickt und nur wegen einiger ironischer Ausdrücke 
am Schlüsse des Artikels eine Strafe von 10 Thlr. angesetzt. Dabei sagt das 
Erkenntniß unter anderem Folgendes: 
„weil die Creditscheininhaber bei diesem M e i n e r t ’sclien Unternehmen 
unzweifelhaft eine erhebliche Yermögenseinbusse (circa 
20,000 Thlr.) erlitten haben, welche nach den in dem Aufsatze mit hervor 
gehobenen und vom Ankläger selbst in der Hauptsache unbestrittenen 
Thatsachen in der That auf die mangelhafte Organisation und 
Leitung desüntemehmens zurückzuführen und darum der Verfasser 
des Artikels, auch in soweit er die Grenzen einer objectiven Kritik darin 
.überschritten habe, als weniger strafbar anzusehen sei!" 
In seiner Privatanklage hat ferner Dr. Meinert, der studirte Jurist, 
keineswegs in objectiver Form sich gehalten, sondern einer Menge 
ehrverletzender Aeußerungen über mich sich bedient, was mich ver 
anlaßte, meinerseits wieder einen Strafantrag gegen ihn zu stellen, in 
Folge dessen das kgl. Bezirksgericht in Gemäßheit des § 185 des deutschen 
Strafgesetzbuches Dr. Me inert zu einer Geldbuße von 10 Thalern ver- 
urtheilte, aus dem Grunde, weil derselbe seine Klage recht wohl ohne diese 
zahlreichen Aussprüche ehrverletzender Natur hätte abfassen können! 
Damit wäre dieser unsere gute Sache so nahe betreffende Proceß nach 
langer Dauer nun endlich gerichtlich entschieden, jedoch ohne daß er diejenige 
Wirkung gehabt hat, welche ich im Interesse derselben davon hoffen zu 
dürfen glaubte, nämlich gerichtliche R e v i s i o n der ganzen M e i n e r t 'scheu 
Verwaltung unter Zeugenverhör und darauf folgende Verurtheilung desselben 
zur Erfüllung seiner gegebenen Versprechungen d. h. zur 
Entschädigung der durch seine mangelhafte Organisation und Leitung des Unter 
nehmens zu Schaden gekommenen Creditscheininhaber, welchen Dr. Mein ert 
ja mehrmals so mündlich wie schriftlich (s. N.-A. 1873 S. 124) die 
heilige Versicherung gegeben hat: 
„dass er die alleinige Vertretung aller von ihm gethanen Schritte, sowie auch 
Haftungfür allen pec uniären Nachtheil, der aus seiner Verwaltung 
erwachsen könne, übernehmen und, wenn ihm der Himmel wieder günstigere 
Zeiten schenken sollte, alle Creditscheininhaber vollständig ent 
schädigen werde, durch welche Versicherungen hauptsächlich dieselben sich 
abhalten liessen, rechtzeitig gerichtliche Hülfe gegen sein sie 
schädigendes Verfahren in Anspruch zu nehmen." 
Csrrespsnilenz für Me und mit Men. 
1) Ab. S- in K l a u s e n b u r g. Was die Ursache feie, daß die Fachmänner des 
Naturheilverfahrens über den heftigsten aller Schmerzen, den Zahnschmerz, in ihren 
Schriften wenig oder Nichts geschrieben und nur solche Hülfsmittel angegeben, welche n ich t 
zur anhaltenden Linderung, geschweige Ausrottung des Uebels ausreichen (nämlich Umschläge, 
Fußbäder, Mundbäder, feuchte Frottirungen, Ganzpackungen re.)? Ob es deshalb nicht 
passend wäre, im N.-A. einen Aufruf an die Wasserfreunde zu erlassen, damit Alle, welche 
darin Erfahrungen gemacht haben, selbige zum Nutzen Anderer hier zum Besten geben? — 
Antwort: Das wird nicht viel helfen, denn wie nicht alle Krankheiten gleiche Ursachen 
haben, so auch nicht alle Zahnschmerzen und deshalb kann es auch gar kein Universal 
mittel gegen jeden Zahnschmerz geben, derselbe kann nämlich bedingt sein durch 
allgemeine Körperzustände so gut wie durch örtliche Ursachen, er kann von einem 
bloßliegenden Nerven herrühren, der durch irgend welche Veranlassung gereizt wird, er kann 
durchch'ntzündliche Zustände der Pulpa oder der Wurzelhaut, durch Ansammlung von Jauche
	        
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