Volltext: Der Naturarzt 1871 (1871)

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unmittelbar von Kühen abzuimpfen. Erwiesen ist die Wahrheit dieser Annahme 
jedoch keineswegs. 
Ein zweiter Passus lautet: 
„Von Ansang an hat es einzelne Gegner der Kuhpockenimpfung gegeben 
und in jüngster Zeit ist die Zahl derselben sogar sehr groß geworden. Vor 
züglich die Vertreter der sogenannten „ N a t ü r h e i l m e l h o d e" predigen 
gegen die Impfung und suchen sie als Urheberin aller erdenklichen Uebel dar 
zustellen. Es würde zu weit führen, auf den Impfstreit hier näher einzugehen, 
und es sei nur soviel gesagte daß, wie es im Staate nie an einer Partei man 
gelt, welche in politischen und socialen Dingen ihre Thätigkeit auf das A b - 
schaffen, auf das U m st o ß e n der bestehenden Ordnung beschränken muß, 
weil ihr die Fähigkeit abgeht, in entgegengesetzter Richtung zu wirken, es eine 
ähnliche radikale Partei bei der Behandlung wissenschaftlicher F agen giebt, 
welche sich auf das Negiren legt bei der Unfähigkeit, etwas Positives zu 
leisten. Und wir glauben, die meisten Gegner der von den Regierungen überall 
empfohlenen und begünstigten Impfung duser Partei zuzählen zu dürfen. 
Auf das Vorstehende setzte ich sofort eine Erwiderung auf, in 
welcher ich anführe: 
1) daß es eine infame Lüge sei, zu behaupten: vorzüglich die Ver 
treter der sog. Naturheilmethode seien gegen die Impfung, 
denn als es noch gar keine sog. Naturärzte gab, existirten schon 
unter den Medizinern selbst — Jmpfprotestanten und in 
neuerer Zeit ist die Zahl dieser Gegner namentlich sehr gestie 
gen. Sind etwa die Professoren Bock, Hamernik, Ennem oser, 
die DDr. Nittinger, Roser und ein paar Dutzend andere 
Mediziner — Vertreter der Naturheilmethode? 
2) daß ich jeden Augenblick bereit feie, dem Herrn Dr. Thieme zu 
beweisen, daß ich bei Behandlung kranker Menschenkörper etwas 
Positiveres als er zu leisten im Stande sei! Ich fordere ihn 
hiermit allen Ernstes zu einem Pockenduell heraus, der Art, 
daß wir Beide irgendwo ein Lokal miethen, und darin abgesondert 
Jeder 12 Betten aufstellen und nun bekannt machen, daß hier 
unentgeltich Pockenkranke auf zwei verschiedene Arten 
behandelt werden. Wem von uns dann mehr sterben, der soll ent 
weder die Kosten der ganzen Einrichtung allein tragen oder dem 
Andern 100 Thlr. baar für jeden plus Pockentodtenkopf zahlen; 
ich für meine Person wolle aber großmüthig mit 50 Thlr. pro 
Kopf von ihm vorlieb nehmen, so sicher sei ich meiner Sache, 
Besseres als er zu leisten! — 
Was geschieht hierauf? Von Seiten der Redaktion des Dresdener 
Anzeigers wurde die Aufnahme verweigert, obgleich nach § 12 des 
neuen Preßgesetzes vom 24. März 1870 dieselbe zur Aufnahme dieser 
„Berichtigung einer thatsächlichen Aeußerung" eigentlich ver 
pflichtet ist und nach § 13 von der Polizeibehörde die zwangsweise Auf 
nahme herbeigeführt werden kann. Wahrscheinlich hat dieselbe dem
	        
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