Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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viereckiges Gebäude, aus dessen Nordfront der hohe Turm hervorsprang. Die Rats¬ 
stube befand sich im ersten Stockwerke. Aus derselben gelangte man in eine Vorhalle 
und aus dieser in die offene Turmhalle, aus welcher an der Nordseite des Gebäudes 
eine offene Steintreppe auf den Stadtplatz führte. Neben dem Turm befanden sich 
die Brotbänke und auf der Südseite waren die Fleischbänke angebaut. Vor der Ostseite 
lag der Stadtbrunnen. Oberhalb der Fenster des ersten Stockwerkes war in die Nord¬ 
seite des Turmes eine steinerne Tafel eingelassen, auf welcher zwei Ritter zu sehen 
waren, die zwei auf dem Boden aufstehende Wappenschilder stützten. Darüber ist folgende 
Inschrift zu lesen: „HINEK STARSSY Z ZEZWOLE ZIOFKA Z POUTEN- 
8STEINA.“ Das eine der Wappen ist das der Herren von Zwola, das andere 
das der Herren von Pottenstein. Eine Jahreszahl ist nicht zu finden. Dieser Stein 
ist jetzt in der Stadtmauer beim Gemeindehause eingelassen. 
Im Jahre 1534 hatten ihn die Dobischwälder gebeten, ihnen die Naturalroboten 
gegen einen Robotzins zu erlassen. Da ihm dieses Anerbieten vorteilhaft erschien, gab 
er ihnen am Sonntag vor Maria Lichtmeß 1534 eine diesbezügliche Handfeste (Privi¬ 
legium). Er erließ den Bauern die Robot gegen einen von jedem zu leistenden Zins 
von 24 Groschen, den der Richter und die Geschwornen am Neujahrstage ihm oder 
seinem Hauptmanne zu überreichen hatten. Der Freihöfler war ausgenommen. Folgende 
Dienste hatten sie jedoch auch fernerhin zu leisten: Sie mußten das zum Bierbrauen 
im Schlosse erforderliche Bräuholz zuführen, desgleichen die zur Großen-Mühle oder 
Schloßmühle erforderlichen „Tannbüchel" und Eichen. Sie mußten zweimal tut Jahre 
auf die kleine oder Hasenjagd uttd, so oft es erforderlich war, auf die Großwildjagd 
mitgehen, uub wenn das ganze Gilt Odrau zum Schloß, zum Hof oder zu der Stadt 
Fuhren oder Vorspann leistete, so hatten sie dasselbe zu tun. Sie waren nicht ver¬ 
pflichtet, von dem genannten Robotgeld Steuern zu zahlen. Nebst ihm hingen der 
Handfeste ihre Siegel an: Hinek Freudenthaler (Bruntalsky) von Würben auf Kins- 
perg (Königsberg), Wenzel Wagstädter (Bilovsky) voit Füllsteilt auf Wagstadt und 
sein Vetter, der Ritter Bernhard von Zwola auf Hultschin. 
Hinek d. Ä. von Zwola hinterließ bei seinem trat 1537 erfolgten Tode seine 
Witwe Sophie von Pottenstein und einen minderjährigen Sohn Johann Thomas 
von Zwola. Seine Witwe kaufte sich 1555 von der Lucas Beckin das Schankbürger¬ 
haus Nr. 50 beim Schloß und erlegte noch 1558 Jahrgulden darauf. 
Johann Thomas von Zwola-Goldenstein auf Gdrau. 
Johann Thomas von Zwola auf Odrau stand zuerst unter der Vormtindschaft 
des Christophor von Zwola auf Hultschin, dem Sohne des Bernhard von 
Zwola auf Hultschin, der 1542 starb. Christophor hatte sein Gut Httltschin dem 
Hinek von Würben auf Königsberg und den Söhnen des Bruders desselben, Johann, 
Albrecht und Stephan von Würben, vermacht. Hinek d. I. von Zwola auf 
Gold enstein, der nun die Vormundschaft über Johann Thomas übernommen 
hatte, führte deshalb mit den genannten Herren von Würben einen Prozeß. In 
einem am Samstag nach Michaelis 1542 in Odrau ausgestellten Schreiben des 
Landeshauptmannes und der Stäitde des Fürstentums Troppau teilteit diese dem 
Olmützer Bischof und den mährischen Ständen mit, daß in Troppatt die Pest aus- 
gebrochen sei, so daß ein allgemeines Landrecht nicht zustande kommen konnte, 
weshalb sie bäten, daß sie diesen Streit beim nächsten mährischen Landrechte 
entscheiden und beenden sollen. Das Gut Httltschin wurde jedoch, nachdem die 
Herren Hinek und Albrecht von Würben gestorben waren, 1547 den Brüdern 
Johann und Stephan von Würben eingeantwortet, welche sich dasselbe sogleich ver¬ 
schreiben ließen. 
Hinek d. I. von Zwola-Goldenstein verschrieb 1545 für sich und seinen Vetter 
Wenzel von Zwola die Güter Dubczan, Köllein, Drumpach uttd die Ädttng Gwyden
	        
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