Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

78 
Rotte nicht nur körperlich mißhandelt, sondern auch so verwundet, daß er nur 
mühsam durch die Flucht sein Leben retten konnte. 
In der Botschaft, welche die mährischen Stände 1526 an den Kaiser Ferdinand 
wegen Anerkennung ihrer Rechte und jener seiner Gemahlin Anna — Bestätigung 
der Landesfreiheiten rc.—^entsandten, befanden sich unter andern Hinek von Zwola- 
Ramiescht und Bohusch von Zwola-Kunowitz. Hinek von Zwola dürfte um 1533 
die Herrschaft Odrau von Hoher von Füllstein erlangt haben. Er nennt sich 1536 
Hinek von Zwola auf Oder und verschreibt in diesem Jahre dem Johann 
Odersky von Liderau, dem Sohne des einstigen Odrauer Grundherrn Jaroslav 
Odersky von Liderau, der in zweiter Ehe mit Elise, der Tochter des Hoher von 
Füllstein, vermählt war, die Dörfer Dubczan und Köllein, sowie auch die Ödungen 
Drumpach und Kragidlo. Im gleichen Jahre verschrieb er auch seinen weiteren Besitz 
in Mähren, und zwar das Gut Ramiescht mit Einschluß des Dorfes Biskupstwo 
dem Hinek Bruntalsky von Würben, und die Dörfer Hradeczna, Mirotein und Willi- 
mau dem Johann Zaubek von Zdietin auf Haniowitz?) 
Zimmermann sagt in seiner Chronik ?. 13 ganz bestimmt, daß Hinek von Zwola 
im Jahre 1512 Odrau besessen habe und das am Stadtplatze gestandene Rathaus 
erbauen ließ, während Hilscher in seiner Chronik dies bezweifelt und sagt: Es mögen 
unter ihm zwischen 1515 und 1520 die Odrauer das Rathaus erbaut haben. In 
der Tat sind die Angaben Zimmermanns bezüglich der Zeit äußerst zweifelhaft und 
durch nichts begründet. Es ließe sich seine. Behauptung nur dadurch erklären, daß 
vielleicht Peter von Liderau, der noch 1512 mit seinem Bruder Jaroslav von Liderau 
als Herr auf Odrau erscheint, seinen Anteil daran an Hinek von Zwola verkauft 
hätte und der Anteil des Jaroslav erst später an Hoher von Füllstein gekommen 
wäre. Eine einzige Notiz in Wolnys Kirchentopographie, I, 3:203, würde darauf 
hindeuten, welche lautet: „Um 1518 war Petersdorf eine Filiale von Mankendorf, 
allein die Einwohner weigerten sich den Zehent zu leisten, wenn ihnen nicht ein eigener 
Pfarrer gegeben würde, was nach einigem Streite der Gutsherr »Heinrich von Odrau' 
zusagte, wenn sie die rückständigen Abgaben dem Kuraten übergeben würden." Ob 
dieser Heinrich von Odrau identisch ist mit „Hinek von Zwola", ist uns nicht bekannt.^) 
Sicher ist, daß Hinek d. A. von Zwola aus Odrau (zum Unterschiede von Hinek 
d. I. von Zwola auf Goldenstem) Odrau von 1533 bis kurz nach 1536 besaß, in 
welcher Zeit auch das Rathaus neu erbaut wurde. Daß ein Rathaus schon früher 
bestand, ergibt sich aus dem Zunftbriefe der Kürschner vom Jahre 1485. Dasselbe 
dürfte ein Holzbau gewesen und abgebrannt sein. Dieses neue Rathaus war ein 
*) Olm. Ldt. XVII, 27. — Olm. Puhon. XXI, 95, 275. XXVI, 38, 69. — Wolny, 
Mähren: V. 127, 130, 225, 229, 345, 423, 604. — Wolnh, Kirchentopographie: 
I, 1:354. — Buchholz, Gesch. Kaiser Ferdinands I.: II, 437. 
2) Zimmermann sagt in der Chronik p. 9 bezüglich der Häuserzahl von Odrau 
im Jahre 1520: „Es waren zu dieser Zeit 184 Häuser, darunter 50 schankberechtigte 
Bürgerhäuser, 8 halbe Vorstadt-Bauerngründe, 22 Gärtnerhäusl und 104 Klein¬ 
häusler. In diesen waren Inwohner 14 Fleischer, 10 Schuster, 15 Kürschner, 
21 Tuchmacher, 10 Schneider, 12 Meister bei der vermischten Zunft, 24 Weber, 
17 Stricker, 2 Bäcker, 1 Töpfer, 30 Bauersleute (Fürstätter genannt), die übrigen 
28 Häuser waren von Taglöhnern bewohnt." Diese Angaben sind entschieden falsch, denn 
nach der Gemeinderechnung von 1556 gab es damals erst 150 Häuser (50 Bürger, 
38 Gaßler und 62 Vorstädter), nach dem Urbar von 1650 waren es 184 (50 Bürger, 
34 Gaßler und 100 Vorstädter) und nach dem Zinsregister der Herrschaft vom Jahre 
1720 waren es 217 Häuser (50 Bürger, 37 Gaßler, 100 Vorstädter (diese zusammen 
187s und 30 Reustädtler). Die Angaben Zimmermanns sind daher dem Urbar von 
1650 oder dem Zinsregister von 1720 entnommen. Zimmermann scheint diese Ein¬ 
schaltung gemacht zu haben, um die große Lücke von 1512 bis 1534 — der Grundherr 
Hoher von Füllstein ist weder ihm, noch Hilscher bekannt — auszufüllen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.