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Meile Bier zu brauen. Eine ähnliche Bestimmung dürfte im Stadtbriese von Odrau
enthalten gewesen sein. Die Abgabe von jedem Gebräu hieß Malzgeschoß.
Nach dem von Kaiser Karl IV. bestätigten Beschlusse der böhmischen und
mährischen Barone vom Jahre 1348 sollten die aus den Zeiten des Königs Wenzel
bestehenden Schenken (tabernae) noch ferner belassen werden, die Schenker in den
Dörfern aber nicht befugt sein, Bier zum Verkaufe zu brauen, sondern sie sollten
dasselbe in den nächst gelegenen Städten und Märkten kaufen. So heißt es z. B.
in Punkt 6 des der Stadt Bodenstadt im Jahre 1394 vom Markgrafen Pro¬
cop verliehenen Privilegiums: „Ferner sei noch diese Gnade der Stadt und den
Bewohnern ge¬
währt, daß keiner
der Richter der
zur Stadt gehö¬
rigen Dörfer an¬
derswo Bier zum
Ausschank kaufen
und erwerben
darf, als von den
Bewohnern der
Stadt Boden¬
stadt, jedoch unter
dem Vorbehalte,
daß diese Richter
Bier brauen und
dasselbe den In¬
wohnern ihrer
Dörfer ausschen¬
ken dürfen. ES
darf aber den
Richtern das Faß
Bier zu keinem
höheren Preise gegeben werden, als wie es in den Städten Oder, Bautsch und
Weißkirchen (Odry, Bautshau und Hranicz) verkauft wird"?) Die Richter
hatten somit dann, wenn sie selbst nicht brauten, das Bier in der Stadt zu kaufen.
Bei der Neubestätigung der Handfesten der Richter auf der Herrschaft Odrau
wurde diesen später das freie Recht des Bierbrauens zugunsten der Stadt ein¬
geschränkt. So heißt es z. B. 1423 in der Handfeste des Richters von Großhermsdorf:
„Desgleichen gewähren wir ihm eine freie Schenke, in welcher er voin Feste des
hl. Martin bis zum hohen Osterfeste Bier brauen und schenken kann. Vom Osterfeste
bis Martini aber wird er nicht wagen, anderswo Bier zu nehmen, als in meiner
Stadt Oder unter der im dortigen Stad tbriefe ausgesprochenen Strafe", was
auch in die Handfeste seines Nachfolgers Niklas im Jahre 1509 übergieng, als
dieser einen neuen „Krätschem" erbaute. Dem Richter von Mankendorf wurde
1505 gestattet, ein Bräuhaus und eine Schenke zu erbauen und zu seinem Bedarfe
Malz zu machen und Bier zu brauen. Wenn er und seine Nachkommen jedoch nicht
selbst brauten, so hatten sie das Bier in der Stadt Odrau zu kaufen, und nur dann
anderswo, wenn dort keines vorhanden war.
Patronenmalerei vom Chore der Taschendorfer Kirche.
Nach einem Lichtbilde von A. k? kable.
*) Cod. dpi. Mor.: XII, p. 213.