Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Meile Bier zu brauen. Eine ähnliche Bestimmung dürfte im Stadtbriese von Odrau 
enthalten gewesen sein. Die Abgabe von jedem Gebräu hieß Malzgeschoß. 
Nach dem von Kaiser Karl IV. bestätigten Beschlusse der böhmischen und 
mährischen Barone vom Jahre 1348 sollten die aus den Zeiten des Königs Wenzel 
bestehenden Schenken (tabernae) noch ferner belassen werden, die Schenker in den 
Dörfern aber nicht befugt sein, Bier zum Verkaufe zu brauen, sondern sie sollten 
dasselbe in den nächst gelegenen Städten und Märkten kaufen. So heißt es z. B. 
in Punkt 6 des der Stadt Bodenstadt im Jahre 1394 vom Markgrafen Pro¬ 
cop verliehenen Privilegiums: „Ferner sei noch diese Gnade der Stadt und den 
Bewohnern ge¬ 
währt, daß keiner 
der Richter der 
zur Stadt gehö¬ 
rigen Dörfer an¬ 
derswo Bier zum 
Ausschank kaufen 
und erwerben 
darf, als von den 
Bewohnern der 
Stadt Boden¬ 
stadt, jedoch unter 
dem Vorbehalte, 
daß diese Richter 
Bier brauen und 
dasselbe den In¬ 
wohnern ihrer 
Dörfer ausschen¬ 
ken dürfen. ES 
darf aber den 
Richtern das Faß 
Bier zu keinem 
höheren Preise gegeben werden, als wie es in den Städten Oder, Bautsch und 
Weißkirchen (Odry, Bautshau und Hranicz) verkauft wird"?) Die Richter 
hatten somit dann, wenn sie selbst nicht brauten, das Bier in der Stadt zu kaufen. 
Bei der Neubestätigung der Handfesten der Richter auf der Herrschaft Odrau 
wurde diesen später das freie Recht des Bierbrauens zugunsten der Stadt ein¬ 
geschränkt. So heißt es z. B. 1423 in der Handfeste des Richters von Großhermsdorf: 
„Desgleichen gewähren wir ihm eine freie Schenke, in welcher er voin Feste des 
hl. Martin bis zum hohen Osterfeste Bier brauen und schenken kann. Vom Osterfeste 
bis Martini aber wird er nicht wagen, anderswo Bier zu nehmen, als in meiner 
Stadt Oder unter der im dortigen Stad tbriefe ausgesprochenen Strafe", was 
auch in die Handfeste seines Nachfolgers Niklas im Jahre 1509 übergieng, als 
dieser einen neuen „Krätschem" erbaute. Dem Richter von Mankendorf wurde 
1505 gestattet, ein Bräuhaus und eine Schenke zu erbauen und zu seinem Bedarfe 
Malz zu machen und Bier zu brauen. Wenn er und seine Nachkommen jedoch nicht 
selbst brauten, so hatten sie das Bier in der Stadt Odrau zu kaufen, und nur dann 
anderswo, wenn dort keines vorhanden war. 
Patronenmalerei vom Chore der Taschendorfer Kirche. 
Nach einem Lichtbilde von A. k? kable. 
*) Cod. dpi. Mor.: XII, p. 213.
	        
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