Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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und Ernst zitierten ihn wohl vor das Landrecht, allein Latzek stand ihnen nicht Rede. 
Es wurden aber Verhandlungen angeknüpft, denen ein Ausgleich folgte, denn Ende 
1141 erklärten die Fürsten sich bereit, dem Latzek von Sternberg für das Abstehen 
von seinen vermeintlichen Rechten auf Odrau, Fulnek und Wagstadt einen Betrag 
von 16.000 Mk. zu zahlen. Wagstadt kam sodann an die Familie der Füllsteine 
auf Bladen, Fulnek besaß 1447 Herzog Hannsch von Leobschütz und nach Odrau 
nannten sich schon 1446 die Brüder Hieronymus, Benesch und Johann von Liderau. 
Überhaupt machten sich nach Beendigung der Husitenkriege bedeutende Besitz- 
veränderungen bemerkbar. Hochwald sehen wir an den taboritischen Überläufer 
Johann Czapek von Saan verpfändet; Stramberg besitzt der einstige Husitenführer 
und nunmehrige Raubritter Wilhelm Puklitz von Posoritsch und von 1441 an der 
noch mehr gefürchtete Bunan Puklitz; nach Al titsch ein nennt sich 1437 Johann 
Lapka von Oprostowitz, der mit Katharina von Puklitz vermählt war; Reu titsch ein 
besitzt Johann von Cimburg; Drahotusch — 1437 in der Gewalt des Boczek 
Puklitz von Posoritsch — kam in demselben Jahre an Hinek Waldstein von Selowitz, 
und nach Helfenstein, welches dem Georg von Krawarn-Straßnitz gehörte, nennt 
sich 1434 Johann von Messenpek, der auch Wall.-Meseritsch und Roschnan 
hielt, ivelche drei Güter bald darauf an Wok von Eulenburg übergiengen. 
Mankendorf gehörte im Jahre 1374, wie ans der Urkunde über die Be¬ 
freiung der Dörfer der Herrschaft Odrau vom Heimfallsrechte hervorgeht, nicht zur 
Herrschaft Odrau, sondern war im Besitze der Herren von Krawarn. Der Oberst¬ 
kämmerer Wok VI. von Krawarn auf Titschein verkaufte im Jahre 1383 dem Olmiitzer 
Domherrn Wilhelm von Kartelangen unter Bürgschaft seiner Brüder, Benesch VII. 
von Krawarn auf Fulnek, des römischen Königs Kammermeister, und Latzek t. von 
Krawarn auf Helfenstein, 40 Mk. jährlichen Zins von dem zur Herrschaft Titschein 
gehörigen Dorfe Deutfch-Jaßnik auf die Dauer seines Lebens. Da sich jedoch von 
diesem Dorfe nur 38 Mk. 12 Gr. Zins ergaben, so wies er ihm von seinen Zinsäckern 
in „M a n k i n d o r f" 1 Mk. 20 Gr. nnb 32 Gr. vom Dorfe Horka an, wodurch sich 
jährlich 40 Mk. Zins ergaben. Bemerkenswert sind die einzelnen Posten der Einkünfte 
von Jaßnik: Gemeine Steuer oder Jahrgelder (steure communis seu annalis) zu 
Martini 7 Mk. 21 Gr.; Robotgeld (racione robotarum) zu Weihnachten 1 Mk. 
26 Gr.; Schweinsschultern (scapulas porcinas) zu Ostern 20 oder 29 Gr.; von 
14 8/, Zinshuben zu Georg! 11 Mk. 4 Gr.; vom Gerichte zu Georgi 2 Mk. 32 Gr.; 
Kuh geld (racione vaccarum vulgariter dicto Kuhgelt) zu Pfingsten 
5 Vierdung (2 Mk. 32 Gr.); zu demselben Termine vom Gerichte 2 Mk. 32 Gr. 
und vom Dorfe 117 Hühner oder 39 Gr., zusammen 38 Mk. 12 Gr.*) Der 
Domherr Wilhelm von Kartelangen erklärte 1397, daß Peter von Brieg diesen 
Besitz von ihm mit Zustimmung der Herren Wok VII. und Latzek II. von Krawarn, 
der Söhne Woks VI., für den Olmiitzer Suffraganbischof Nikolaus auf dessen Lebenszeit 
erkauft habe. 
Nach dem Aussterben der Herren von Krawarn auf Titschein kamen Jaßnik 
und Mankendorf an die Herren von Tworkau, einer Nebenlinie der Herren von 
Krawarn. Als die Erben des Herzogs Bolko I. von Teschen die Burg Friede! im 
Jahre 1434 an Ernst von Tworkau auf Poln.-Ostrau verpfändeten, verbürgten sich 
für letzteren nebst anderen auch Andreas von Tworkau auf Jaßnik und Nikolaus 
von Tworkau a u f Mauke n d o r f. Andreas von Tworkau, welcher Jaßnik von 
Johann von Krawarn auf Titschein her im Pfande hatte, klagte 1437 die Testaments¬ 
vollstrecker nach Stibor von Cimburg auf Titschein durch seinen bevollmächtigten 
Bruder Nikolaus von Tworkau auf Zahlung von 500 Mk., iveil ihm diese den 
Pfandbesitz nicht auslösten. Mittleriveile muß Mankendorf zur Herrschaft Odrau 
gekommen sein, denn 1437 ivird Georg von Sternberg-Lukow auf Odrau von 
Margarete von Kartelangen auf Milostitz auf Zahlung von 300 Mk. geklagt, iveil 
*) Codex dipl. Moravise: XI, 561 — 564. XII, 363, 364, 365.
	        
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