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berg, der das letztemal am 11. September 1865 in Odrau gefirmt hatte, weilte im
Jahre 1872 aus gleichem Anlasse wieder in Odrau. Pfarrer Rudolf Beck, der 1870
zum Dechant des Odrauer Dekanats ernannt worden war, starb am 2. November 1878,
worauf der Kaplan Alois Pohlner die Pfarre Odrau administrierte.
Am 19. März 1879 wurde Johann Bardutzky als XVIII. Pfarrer von Odrau
investiert. Er wurde 1831 zu Kuttelberg geboren, absolvierte das Gymnasium in
Troppau, die Theologie in Olmütz, wurde 1854 zum Priester geweiht und kam als
Kooperator nach ‘ Odrau, wo er gleichzeitig bis 1862 als Schloßkaplan der Land¬
gräfin Charlotte Fürstenberg fungierte. Im Jahre 1857 war er Stadtkaplan ge¬
worden und 1862 erhielt er die von der Landgräfin dotierte landgräflich Fürsten-
berg'sche Stiftskaplanstelle, die er bis zu seiner Investition als Pfarrer von Odrau
inne hatte.
Auf Grund des Gesetzes vom 19. April 1885 hatte der Pfarrer am 28. Sep¬
tember 1885 über die mit der Religionsfondspfarre Odrau verbundenen Bezüge be-
Bauernhochzeit. (1891.)
Nach einem Lichtbilde von A. Berger.
Hufs Dotationsergänzung aus dem Religionsfond ein Einbekenntnis zu erstatten, dein
wir das Folgende entnehmen: Die Pfarre Odrau, bei welcher der Pfarrer und zwei
Hilfspriester systemisiert waren, von betten der eine — der Stadtkaplan — ein ge¬
stiftetes Lokaleinkommen hat, besitzt folgende Einnahmen: 1. Ertrag von pfarrlichen
Grundstücken 259 fl. 73 kr. 2. Ertrag von Kapitalien, die in öffentlichen Fonden an¬
gelegt sind, 694 fl. 28 kr. 3. Ertrag von fixen Renten und Dotationen in Geld 33 fl. 60 kr.
4. Stolagebühren 146 fl. 91stg kr. und nach Abrechnung der freien 30 fl. rund 117 fl.
5. Stiftungsgebühren 361 fl. 49 kr., zusammen 1466 fl. 10 kr. Diesen Einnahmen
stehen folgende Ausgaben gegenüber: Landesfürstliche Steuern, Landes-, Bezirks- und
Gemeindeumlagen 131 fl. 8 kr., Porto für Zinsenerhebung 1 fl. 86 kr., Gebühren¬
äquivalent 52 fl. 35 kr., Gebührenäquivalent für Stiftungen 9 fl. 40 kr., aus den
Unterhalt des einen Hilfspriesters 78 fl., die dem Kaplan zu verabreichende Äblösungs-
rente 48 fl., auf den Unterhalt des anderen Hilfspriesters 210 fl., auf Persolvierung
von 137 Messen 170 fl. 56 % kr., zusammen 701 fl. 251/2 kr., so daß sich das Nein¬
erträgnis auf 764 fl. 84flz kr. belief. Da die neue Kongrua der Stadt Odrau mit