Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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gelegt, sich die Verlegung des W e g e s n a ch D o b i s ch w a l d in den Scheuergrund ange¬ 
legen sein zu lassen, allein es kam nicht dazu. Im Jahre 1877 beschloß die Gemeinde, 
dahin zu wirken, daß durch den Scheuergrund eine Bezirksstraße zum Anschluß an 
die Bodenstädter geführt werde, doch ohne Erfolg. Als die Angelegenheit 1892 in¬ 
folge der größeren Manöver wieder erörtert wurde, lehnte die Stadt jede Beitragsleistung 
zu diesem Straßenbaue ab, der dann 1900 über Einflußnahme Sr. kais. Hoheit des 
Hoch- und Deutschmeisters Herrn Erzherzogs Eugen aus öffentlichen Rücksichten auf 
Staatskostendurchgeführt 
wurde. Diese Straße geht 
nicht durch den Scheuer¬ 
grund, auch nichtdurch den 
Mühlgrund, sondern vom 
Fürstenberg'schen Kran¬ 
kenstift aus direkt westlich 
auf den Milichberg, den 
sie in drei mächtigen Ser¬ 
pentinen nimmt, hierauf 
um den alten Burgberg 
herum in zwei kleineren 
Serpentinen auf die Hoch¬ 
fläche zum Hennhof und 
von dort in fast gerader 
Richtung nach Dobisch- 
dem Landes¬ 
gesetze vom 2. 
Mai 1886,wel¬ 
ches einige Was¬ 
ser- und forst¬ 
polizeiliche An¬ 
ordnungen 
trifft, können 
Gewässser,wel¬ 
che durch Über¬ 
schwemmung, 
Uferbruch,Ver- 
fchotterung 
oder Verfilm p- 
fnng gemein- 
schädlich wirken 
oder bei fort- 
dauernder Ver¬ 
nachlässigung 
später voraus¬ 
sichtlichgemein¬ 
schädlich wer¬ 
den, unter öf¬ 
fentliche Auf¬ 
sicht gestellt 
werden. Diese Gewässer, deren Bestimmung durch die k. k. Landesregierung im Ein¬ 
vernehmen mit dem Landesausschusse erfolgt, unterliegen samt den zu ihrer Benützung, 
Leitung lind Abwehr dienenden Anlagen rücksichtlich der wasserpolizeilichen Bestim¬ 
mungen des genannten Gesetzes der Aufsicht der vom Landesausschusse bestellten Organe, 
nämlich der Flußinspektoren und Flußaufseher. So wurde 1901 der 
Airche rn wolfsöorf. 
Nach eineni Lichtbilde vcn A. Gerlich.
	        
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