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gelegt, sich die Verlegung des W e g e s n a ch D o b i s ch w a l d in den Scheuergrund ange¬
legen sein zu lassen, allein es kam nicht dazu. Im Jahre 1877 beschloß die Gemeinde,
dahin zu wirken, daß durch den Scheuergrund eine Bezirksstraße zum Anschluß an
die Bodenstädter geführt werde, doch ohne Erfolg. Als die Angelegenheit 1892 in¬
folge der größeren Manöver wieder erörtert wurde, lehnte die Stadt jede Beitragsleistung
zu diesem Straßenbaue ab, der dann 1900 über Einflußnahme Sr. kais. Hoheit des
Hoch- und Deutschmeisters Herrn Erzherzogs Eugen aus öffentlichen Rücksichten auf
Staatskostendurchgeführt
wurde. Diese Straße geht
nicht durch den Scheuer¬
grund, auch nichtdurch den
Mühlgrund, sondern vom
Fürstenberg'schen Kran¬
kenstift aus direkt westlich
auf den Milichberg, den
sie in drei mächtigen Ser¬
pentinen nimmt, hierauf
um den alten Burgberg
herum in zwei kleineren
Serpentinen auf die Hoch¬
fläche zum Hennhof und
von dort in fast gerader
Richtung nach Dobisch-
dem Landes¬
gesetze vom 2.
Mai 1886,wel¬
ches einige Was¬
ser- und forst¬
polizeiliche An¬
ordnungen
trifft, können
Gewässser,wel¬
che durch Über¬
schwemmung,
Uferbruch,Ver-
fchotterung
oder Verfilm p-
fnng gemein-
schädlich wirken
oder bei fort-
dauernder Ver¬
nachlässigung
später voraus¬
sichtlichgemein¬
schädlich wer¬
den, unter öf¬
fentliche Auf¬
sicht gestellt
werden. Diese Gewässer, deren Bestimmung durch die k. k. Landesregierung im Ein¬
vernehmen mit dem Landesausschusse erfolgt, unterliegen samt den zu ihrer Benützung,
Leitung lind Abwehr dienenden Anlagen rücksichtlich der wasserpolizeilichen Bestim¬
mungen des genannten Gesetzes der Aufsicht der vom Landesausschusse bestellten Organe,
nämlich der Flußinspektoren und Flußaufseher. So wurde 1901 der
Airche rn wolfsöorf.
Nach eineni Lichtbilde vcn A. Gerlich.