Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Schon 1867 waren die Bezirksstraßeneinräumer vom Lande übernommen und 
ein Bezirksstraßenausschuß gewählt worden, dem die Verwaltung der Bezirks¬ 
straßen übertragen wurde. Die Landesgesetze vom 30. November 1868, 13. Februar 
1887 und 15. März 1888 setzten dann die Bestellung und den Wirkungskreis der 
Bezirksstraßenausschüsse sowie die Wahl und Funktionsdauer derselben fest. Der Bezirks¬ 
straßenausschuß wird demnach auf sechs Jahre gewählt, ist für die Bezirksstraßen das be¬ 
schließende und überwachende Organ, stellt den Jahresvoranschlag fest und prüft die 
von den k. k. Steuerämtern abgefaßten, auf die Gebarung des Straßenfondes bezug¬ 
nehmenden Ausweise. Er hat die Beschlußfassung über den Umbau oder die Umlegung 
einzelner Bezirksstraßen, über die Anlage einer neuen oder die Einreihung einer 
anderen in die 
Kategorie der Be¬ 
zirksstraßen. Zur 
Bestreitung der 
Ausgaben kann 
der Ausschuß Zu¬ 
schläge zu den 
direkten Steuern 
des Straßenbezir¬ 
kes bis auf 10% 
beschließen, höhere 
bis zu 50% be¬ 
willigt der Lan¬ 
desausschuß, wäh¬ 
rend noch höhere 
eines Landesge¬ 
setzes bedürfen. 
Der Ausschuß 
kann auch Dar¬ 
lehen aufnehmen. 
Derselbe hat die 
gesamte Bau¬ 
durchführung und 
die gesamte tech¬ 
nische und öko¬ 
nomische Verwal¬ 
tung der Bezirks¬ 
straßen und ist der 
Obmann das voll¬ 
ziehende Organ 
reirchc in Dobischwald. desselben. Das 
Nach einem Lichtbilde von A. Gerlich. Kassageschäst Ulid 
die Verrechnung 
der Umlage wird 
durch das k. k. Steueramt geführt. Die Jahresschuldigkeit an direkten Steuern betrug 
1887 in der Gruppe a) des wahlberechtigten großen Grundbesitzes 4583 fl., b) der 
Städte 8042 fl., c) der Landgemeinden 20.232 fl., zusammen 32.857 fl., die Steuer¬ 
reinheit daher 3650 fl. (% der gesamten direkten Steuern). Es wählten daher der 
große Grundbesitz einen, die Stadt Odrau zwei und die Landgemeinden sechs Ver¬ 
treter in den Bezirksstraßenausschuß und jede Gruppe einen Ersatzmann. Obmann des 
Bezirksstraßenausschusses war von 1868—1897 der Bürgermeister von Odrau Julius 
Gerlich und seither ist es der Erbrichtereibesitzer Wilhelm Liebscher in Mankendorf. 
Mit dem Landesgesetze vom 1. Jänner 1878 wurde eine Straßenpolizei¬ 
ordnung für die öffentlichen, nicht ärarischen Straßen erlassen. Die Straßeupolizei
	        
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