Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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bessere Betriebsweise einen ungleich höheren Ertrag versprachen. Es wurde 1854 
eine eigene Bienenzuchts-Sektion der mähr.-schles. Ackerbaugesellschaft in Brünn ge¬ 
bildet, aus der sich 1869 ein selbständiger „mährischer" und 1870 ein „schlesischer" 
Bienenzuchtsverein entwickelte. Letzterer hatte seinen Sitz in Freudental und gehörten 
die Biener von Odrau demselben als Oderdistrikt an. Trotz der Rührigkeit und 
Opferwilligkeit der Mitglieder konnte sich derselbe nicht zum Ansehen eines Landes¬ 
vereines erheben und wäre 1875 eingegangen, wenn nicht sein Sitz nach Trvppau 
verlegt ivorden wäre. Die Vereinszeitschrift, die 1874 eingegangen war, erschien nun 
ivieder. Der Landesverein hielt 1878 in Odrau eine zahlreich besuchte Wanderver- 
sammlnng ab, die mit einer sehr belehrenden Ausstellung im Bürgerschulgebäude 
verbunden war. Die Bienenzucht machte aber in den letzten zwei Jahrzehnten keine 
Fortschritte, sondern wies eher einen Rückgang auf. Um demselben zu steuern, wurde 
am 26. Oktober 1894 der Bienenzüchter-Zweigverein Odrau und Umgebung gegründet, 
desseil erster Vorstand von 1894 bis 190 t August Mendel, Fabriks-Werkführer, war, 
und der 1902 70 Mitglieder zählte. Er erstreckt sich auf alle Gemeinden des Odrauer 
Bezirkes und auf die mährischen Gemeinden: Bölten, Neudeck, Großpetersdorf, Lutschitz, 
Deutsch-Jaßnik und Zanchtel. Jährlich tvird eine Vollversammlung in Odrau und 
abwechselnd in den genannten Gemeinden eine Wanderversammlung abgehalten. — 
Am 15., 16. und 17. August 1902 fand auf der Schießstätte in Odrau eine Bienen- 
z u ch t - A u s st e l l u n g in Verbindung mit einer Wanderversammlung schlesischer Bienen¬ 
züchter unter dem Protektorate des Grafen Kamillo Razumowsky statt, die einen in 
jeder Hinsicht erfolgreichen Verlauf nahm. Die Ausstellung wurde am 15. August 
vormittags durch ben k. k. Landesregierungssekretär Klinger im Beisein des Sekretärs 
der k. k. schles. Land- und Forstwirtschafts-Gesellschaft, Müller, in Vertretung des Barons 
Ernst Sedlnitzky, und des Ausstellungs-Komitees eröffnet. Mittags traf Se. Exzellenz 
der Landespräsident Graf Josef von Thun-Hohenstein in Begleitung des Regierungs- 
Konzipisten Nikolaus Freiherrn von Pfusterschmidt zur Besichtigung derselben ein und 
wurde von der Gemeindevertretung, dem Ausstellungskomitee und den Honoratioren 
der Stadt und des Bezirkes feierlich empfangen, der sich über das Gesehene wieder- 
holt lobend und anerkennend aussprach. Bei der Wanderversammlung des schlesischen 
Bienenzüchter-Vereines am 17. August sprachen in anziehender und fesselnder Weise 
Oberlehrer Franz Schmid aus Buchelsdorf über die Grundbedingungen einer gedeih¬ 
lichen Bienenzucht, Oberlehrer Anton Kröner aus Großpetersdorf über den Nutzen 
der Bienen für die Befruchtung der Pflanzen und Lehrer Hubert Onderka über seine 
Wahrnehmungen beim Haupt-Bienenzucht-Kurs an der Jmkerschule in Wien. Nach 
dem auf die Versammlung gefolgten Festbankette fand auf der Schießstätte ein Fest¬ 
konzert statt, während dessen die Prämiierung der Aussteller erfolgte. 
Am 1. März 1900 bildete sich ein Fischzuchtverein in Odrau, welcher 
der seit Jahrzehnten betriebenen Raubfischerei ein Ende bereiten und durch Ein¬ 
setzen von Forellenbrut die verödeten Gewässer wieder beleben und einen rationellen 
Betrieb der Fischzucht anbahnen ivill. Vorstand dieses Vereines ist der Stadtsekretär 
Heinrich Richly. 
Einen großen Einfluß auf die wirtschaftliche Gestaltung der ländlichen Verhält¬ 
nisse nehmen die Spar- und Darlehenskassen nach dem System Raiffeisen. 
Es sind dies eingetragene Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, die nach dem 
Gesetze vom 1. Juni 1889, N.-G.-Bl. Nr. 91, nachstehenden Erfordernissen entsprechen 
müssen: Es muß die Haftung der Genossenschaft eine unbeschränkte sein. Die Wirk¬ 
samkeit des Vereines muß sich auf einen kleineren Bezirk beschränken, auf eine oder 
mehrere in den Satzungen genannte Gemeinden. Es darf der Betrag eines Geschäfts¬ 
anteiles 25 fl. nicht überschreiten und dürfen die Geschäftsanteile gar nicht oder nicht 
höher als die Spareinlagen verzinst werden. Es müssen die Überschüsse dem Neserve- 
fonde (Vereinskapitale), woran den Mitgliedern kein Anteil zusteht, zugewiesen werden. 
Die Darlehensgewährung muß auf die eigenen Mitglieder beschränkt iverden und 
die Ausstellung von Wechseln ausgeschlossen sein. Der.Darlehenszinsfuß darf mit
	        
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