Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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denn nur in drei Jahren wurden je 500 fl. verteilt. Den unter Zimmermann ge¬ 
bildeten Reservefond per 10.000 fl. W. W. verteilte man schon 1831 und seit jener Zeit 
auch allen Reingewinn. Während die Schankbürgerschaft das Brauhaus in eigener 
Regie hielt, besaß sie einen kleinen Betriebsfond, der aber bei der Verpachtung des 
Brauhauses sofort wieder verteilt wurde. An die Bildung eines ständigen Reserve- 
fondes für schlechtere Zeiten und zur Durchführung von Verbesserungen und Ein¬ 
führung von Neuerungen im Brauverfahren dachte man nicht. Nun hatten aber die 
in den Fünfzigerjahren geführten Rechtsstreite einen Schuldenstand von über 
10.000 fl. ö. W. verursacht, der in den Sechzigerjahren aus den laufenden Einnahmen 
getilgt wurde, daher in diesem Zeitraum kein Nutzen erzielt wurde. Der Kassier be¬ 
richtete 1864 beim Rechnungsabschlüsse: „Das Einkommen, das früher ein gutes 
ivar, ist jetzt auf Null herabgesunken. Dem Erzeuger bleibt nichts, nur der Schen¬ 
ker hat den Gewinn. Wir zahlen jährlich 420 fl. Interessen und der Rest vom 
Pachtschilling geht auf den Unterhalt der Gebäude und auf Zahlung der Steuern 
auf. Wir gehen einer traurigen Zukunft entgegen." Von 1859 an ivar das 
Brauhaus ivieder verpachtet, allein das Erträgnis wurde immer geringer, weil die 
Gebäude immer mehr verfielen, und mit den alten Einrichtungen der neueren Er¬ 
zeugungsweise nicht Konkurrenz geboten iverden konnte. Von 1859—1864 hatte das 
Brauhaus Markus Fried für 2850 fl., von 1864—1866 Johann Putz für 1450 fl., 
von 1867—1869 Salomon Fried für 1200 fl. und von 1870—1881 Norbert Gött¬ 
licher für 800 fl. in Pacht. 
Mit dem Landesgesetze vom 23. Mai 1869 wurde die Aufhebung des 
Prop in atio ns-Regales bestimmt. Es wurde dasselbe als ein Realrecht erklärt, 
auf Grund dessen der frühere Propinationsberechtigte das erzeugte Bier und den 
Branntwein in der Erzeugungsstätte oder einer anderen dazu geeigneten Räumlich¬ 
keit innerhalb des ehemaligen Propinationsbezirkes aber nur an einem Orte ausüben 
durfte. Trotzdem die Herrschaft im Tiergarten den Propinationsschank ausübte, er¬ 
öffnete sie sofort im Hause Neumark Nr. 4, welches nie zu ihrem Bezirk gehört hatte, 
einen Bierschank und die Gemeinde bewilligte ihr am 7. Juli 1870 mit sieben gegen 
sechs Stimmen den Sommerschank im herrschaftlichen Felsenkeller. Die Beschwer¬ 
den der Schankbürgerschaft hatten keinen Erfolg und vergebens waren die lvegen 
dieser Schenken jahrzehntelang mit der Herrschaft unter großem Kostenaufwand ge¬ 
führten Prozesse. 
Da das Erträgnis per Anteil und Jähr in den Siebzigerjahren durchschnittlich nur 
9 fl. betrug, der Umbau des Matz- und Bräuhauses in Aussicht stand, der Gemein¬ 
geist und Geschäftssinn aber nicht groß war und die Versuche, das Brauhaus zu ver¬ 
pachten, fruchtlos blieben, so verkaufte die Schankbürgerschaft am 12. November 
1881 das Kleinbürgerhaus Nr. 118 a und b in der Berggasse, derzeit Bräuhans, 
ivelche Eigenschaft jedoch nicht einmal grundbücherlich vermerkt ivar, mit der daselbst 
ausgeübten Brauurbars-Gerechtigkeit, das Malzhaus Nr. 84, das Grundstück im 
Scheuergrilnd samt dem darauf erbauten Gebäude, dem sogenannten (I.) Felsenkeller, und 
allem Brau- und sonstigem Zubehör für 9000 fl. dem Besitzer des Hauses Nr. 177, 
Berggasse, Johann Ulrich. Auf Grund des Amtszeugnisses der Bezirkshauptmann¬ 
schaft Troppau von: 9. August 1882 wurde dann die Eigenschaft als Bräuhaus grund¬ 
bücherlich vermerkt.*) Die Odrauer Schankbürgerschaft hatte aufgehört z>l existieren, 
der Appell an die Nachkommen, der im Dachknopfe des Felsenkellers hinterlegt ivorden 
war, war fruchtlos geblieben! 
Allein auch die Herrschaft konnte mit ihrem Bräuhause keine günstigen Erfolge 
erzielen und verkaufte am 30. September 1889 die Bier-Brauerei Nr. 3 und die Brannt¬ 
wein-Brennerei Nr. 4 in Neumark, den (11.) Felsenkeller Nr. 376 mit der Bierhalle 
und Kegelbahn, mit den dazu gehörigen Branntwein- und Bierausschank-Gerechtigkeiten 
für 30.050 fl. ö. W. an Salomon und Rosa Fried. Dieser frühere Herrschafts-Besitz 
*) N. Grdb., E.-Z. 112, Tom. II, 33. A. Grdb. XIII, 407. XIV, 332.
	        
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