Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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auf 600 fl. ö. W. ergänzt und zufolge Beschlusses des Gemeindeausschusses vom 31. Jän¬ 
ner 1868 als Kaplanfond aus der Gemeinderechnung ausgeschieden und seither für 
sich verrechnet. Gegen entsprechende Sicherstellung wurden die Gelder dann verliehen. 
Im Jahre 1860 wurde der Verbindungsweg nach Werdenberg bis an die dortige 
Gemeindegrenze hergerichtet, wobei die Stadt die Seitengräben herstellte und die Un¬ 
reiner die Beschotterung besorgten. Die Verlegung des Lautscher Weges an die Oder 
wurde 1864 bewilligt und hatten die Anrainer die neue Strecke desselben herzustellen. 
In der Stadt selbst wurden damals mehrfache Pflasterungen vorgenommen. So wurde 
1863 das Dienergassel und 1864 ein Stück beim ehemaligen Obertor gepflastert und 
zur Pflasterung der Neustadt 1865 ein Betrag von 50 fl. beigesteuert, über Ansuchen 
des Güterdirektors Sattich, des Nachfolgers des Verwalters Franz Thienelt, bewilligte 
1865 die Gemeinde die Auflassung des durch den Schloßhof und über den Schlo߬ 
hübel nach Neumark führenden Weges, wogegen die Herrschaft den Weg gegen das 
herrschaftliche Bräuhaus, die heutige Winkelgasse oder auch Schwedengassel genannt, 
herstellte. Die früher von den Anrainern in der Neustadt besorgte Oderufer-Verwehrung 
wurde 1864 von der Gemeinde übernommen und 1865 der Blumensteg wieder neu 
hergestellt. Die Straßenlaternen wurden 1864 für Petroleumbeleuchtung umgestaltet, 
die Zahl derselben um vier vermehrt und die Brenndauer für die Wintermonate von 
5—11 Uhr festgesetzt. Der Lampenanzünder erhielt jährlich 10 fl. 
Im Jahre 1861 ließ der Gemeindeausschuß in der Neustadt zur Verbesserung 
der Gesundheitsverhältnisse einen Kanal erbauen und gestattete 1862, daß die Herr¬ 
schaft, welche sich über eine Schmälerung ihres Wasserbezuges aus der städtischen 
Wasserleitung beklagt hatte, im Röhrkasten eine Blechröhre anbringe, aus welcher das 
Wasser direkt in den herrschaftlichen Ständer geleitet werden konnte. Gelegentlich der 
Pflasterung des Dienergassels im Jahre 1863 wurden statt der hölzernen Wasser¬ 
leitungsröhren Tonröhren eingesetzt und 1865 vom Röhrkasten bis zum Dienergassel 
eiserne Leitungsröhren gelegt. Den Pumpbrunnen in der Niedervorstadt hatte die 
Stadt 1850 hergestellt, der im Dienergassel wurde 1864 renoviert. Der Gemeinde¬ 
ausschuß beschloß 1865, die Erhaltung der Gassenbrunnen den Anrainern zu über¬ 
lassen und diesen einen entsprechenden Beitrag hiezu zu leisten. Das der Stadtgemeinde 
zugeschrieben gewesene, dieser keinen Nutzen bringende Eigentum am alten Flußbette 
der Oder, gemeinhin „die alte Oder" genannt, wurde 1863 gegen Zahlung von 
10 fl. dem Teichmüller Josef Teltschik abgetreten. 
In jener Zeit fing man auch an, die alte und unschöne äußere Stadtmauer 
abzutragen, und hatte der Gemeindeausschuß 1861 beschlossen, den angrenzenden Be¬ 
sitzern die Abbrechung derselben zu erlauben. Bei Errichtung von neuen Einzäunungen 
hatten die Anrainer jedoch innerhalb ihrer Grenzen zu bleiben, da der Grund, auf 
dem die Mauer stand, Eigentum der Stadt war, weshalb vor Abtragung derselben 
das Einvernehmen mit der Stadt hergestellt werden mußte. Einige bereits heraus¬ 
gesetzte Zäune mußten zurückgesetzt werden. Karl Schenk erhielt 1862 von der Stadt 
einen Beitrag von 10 fl. zur Beseitigung der Mauer. Hingegen wurden der Schneider 
Wolf (Nr. 104) und der Stricker Richter (Nr. 110) wegen eigenmächtiger Abtragung 
der Zitadinnen an der Stadtmauer mit einer Strafe von 10 fl. belegt. Dem Ignaz 
Lammet (Nr. 27) wurde das bei seinem Hause im Zwinger befindliche Eck der Stadt¬ 
mauer verkauft. Im Zwinger, dem Raume zwischen der inneren und äußeren 
Stadtmauer, hatten sich im Lause der Zeit die Tuchmacher ihre Rahmen zum Spannen 
der Tücher, da der Zwinger zur Verteidigung der Stadt nicht mehr gebraucht wurde, 
ohne Widerrede der Stadtgemeinde hergerichtet, weshalb auch der Name Zwinger 
einige Zeit verloren ging und statt dessen sich die Bezeichnung „in der Rahm" oder 
„in der Nähme" einbürgerte. Da dieser Kranz von hölzernen Tuchrahmen um die 
Stadt bei einer Feuersbrunst eine große Gefahr für dieselbe bildete, ordnete der 
Gemeindeausschuß 1864 an, daß dieselben entfernt werden. Dem ersten, der bei 
einer Feuersgefahr mit seinen Pferden bei den Spritzen ankam, wurde eine Prämie 
von 3 fl., dem zweiten eine solche von 2 fl. zugesichert.
	        
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