Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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gebenen Kapital der alten evangelischen Kaplan- oder Diakonsstiftung im Betrage von 
300 fl. schl. seien, sondern man meinte umgekehrt, die 24 fl. schl., lvelche die Zünfte 
jährlich leisteten, seien die Zinsen von einem zur Besoldllng des 1697 gestifteten röm.- 
kath. Kaplanes bestimmteil 
Kapitales. Als sich nun 1864 
einzelne Zünfte weigerten, 
„den jährlichen Beitrag auf 
die Besoldllng des Stadt¬ 
kaplans", wie es im Pro¬ 
tokoll der Gemeindeausschuß- 
Sitzllllg vom 14. Juni 1864 
heißt, zu leisten, so wurde 
ihnen die darauf bezughaben- 
de alte Urkunde vom Jahre 
1603 bekanntgemacht. Es 
wurde dann am 22. Novem¬ 
ber vereinbart, daß jene 
Zünfte, welche den Kaplan¬ 
beitrag zu leisten imstande 
seien, denselben der Gemeinde 
auch weiterhin zu zahlen ha¬ 
ben, während die anderen auf 
Grund einer iieuen Urkunde 
zur Sicherstellung der For¬ 
derung ein Pfandrecht 
stellen hatten. Später wurde 
aber den Zünften das Kapital 
gekündet und von ihnen die 
Rückzahlung desselben an die 
Gemeinde gefordert. Als die 
Zünfte jedoch nur 300 fl. 
ö. W. zahlen ivollten imd 
1865 eine diesbezügliche Ein¬ 
gabe machten, wllrde diese der 
maßgebenden Behörde mit 
der Frage vorgelegt, welchen 
Wert ein Kapital voll 300 fl. 
schles. ä 36 Groschen aus dem 
Jahre 1603 jetzt habe. Der 
k. k. Landespräsident Her¬ 
mann Freiherr von Pillers- 
torf ließ am 29. März 1866 
mitteilen, daß nach den beim 
Hauptmünzamte in Wiell er¬ 
liegenden Münzgebühren des 
bestandenen k. k. Münzamtes 
in Hall festgestellt wurde, daß 
der Wert eines Guldens von 
den Jahren 1600 und 1601 
und ohne Zweifel auch 1603 
gleich sei mit 1 fl. 93'846 kr. 
5. W., daher das aus dem Jahre 1603 herrührende Odrauer Kaplans-Stiftungskapital 
per 300 fl. gegenwärtig einem Kapitale von 581 fl. 538/u> kr. ö. W. gleichkomme. Dieser 
Betrag wurde ilun von der Gemeinde auf die Zünfte verteilt, von dieseil eingehoben, 
Grabmal der Familie rluntschik. 
Nach einem Lichtbilds von R. Gerl ich.
	        
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