Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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im Jahre 1851 wurde von der Herrschaft gegen die Fleischhauer der Kuttelsleckzins 
von 3 fl. 36 kr. angemeldet, ferner die Verpflichtung, dem Herrschaftsbesitzer und den 
zwei Beamten das Fleisch Zu wohlfeilerem Preis zu liefern, und zwar das Rindfleisch 
per Pfund für 3 kr., eine Rindszunge für 7 kr., vier Füße und ein Ochsenmaul für 
12 kr., Kalbskopf, Beuschel und Füße für 15 kr., ein Briesel für 1 kr., ein Pfund 
Markbein für 3 kr., das Pfund Kalbfleisch für 3% kr. und den zwei Beamten das 
Pfund Kalbfleisch um '/? kr. wohlfeiler als der laufende Preis, mit der Beschränkung, 
daß jeder Beamte wöchentlich nur 12 Pfund nehmen dürfe, endlich die Verpflichtung 
eines jeden Fleischhauers, jährlich 20 Pfund Jnselt abzuliefern. Als Gegenleistung 
hatten die Fleischer den Schutz, daß sich in der Stadt und auf den städtischen Ge¬ 
meinden kein Fleischhauer oder Freischlächter ansetzen soll, ferner den Bau und die 
Erhaltung der Fleischbänke. Leistung und Gegenleistung ivurden gegenseitig unentgelt¬ 
lich aufgehoben. 
Der Schullehrer in Mankendorf hatte vom dortigen herrschaftlichen Meierhof 
8 fl. und acht Garben zurecht, was jährlich 5 fl. 82 kr. und 1 fl. ausmachte oder 
ein Kapital von 21 fl. 56 kr. Der Schullehrer in Petersdorf hatte acht Garben Korn, 
acht Garben Hafer und vier Eier zurecht, was jährlich mit 54'4 kr. veranschlagt 
wurde, oder ein Kapital von 18 fl. 8 kr. C.-M. Die Gemeinde Mankendorf bezog 
von der Herrschaft das Holz zur Wassergassenbrücke. Da die Instandhaltung derselben 
der Gemeinde oblag, so wurde entschieden, daß die Herrschaft nach ihrem dortigen Besitz 
dazu beizusteuern habe. Mankendorf und Petersdorf hatten von der Herrschaft das 
Holz zur Oderbrücke zurecht, was für die Zukunft als zum Gemeindeverbande gehörig 
erachtet wurde. 
Das Jagdpatent vom 7. März 1849 wurde am 24. April bekanntgemacht. Es 
wurde das Jagen bis zur Jagdverpachtung, die im Einvernehmen mit dem Vertreter 
der Landgräfin vorzunehmen war, verboten. Bei der Grundentlastung wurden die 
Jagden unentgeltlich aufgehoben. Der am rechten Oderufer liegende Besitzstand der 
Landgräfin im Ausmaße von 152 Joch 10111° wurde aus dem Jagdgebiete der Stadt 
ausgeschieden und der Landgräfin zugeschlagen, wogegen die Stadt Einsprache erhob 
und Recht behielt. Die Statthalterei sprach am 28. April 1852 der Stadtgemeinde 
das Jagdverpachtungsrecht zu. Mit dem Erlasse vom 12. Juli 1861 sprach das Be¬ 
zirksamt Odrau der Landgräfin die Gemeindejagd zu, die Stadtgemeinde aber beschloß 
am 19. Juli, die Jagd durch öffentliche Versteigerung auf sechs Jahre an den Meist¬ 
bietenden zu verpachten. Über Ansuchen des Grafen St. Genois überließ jedoch die 
Gemeinde die Jagd auf weitere sechs Jahre der Herrschaft. Der Jagdpachtzins wurde 
in den Sechzigerjahren stets zum Unterhalt eines Gemeinde-Zuchtstieres verwendet. 
Landgräfin Charlotte Fürstenberg hat sich durch mehrere wohltätige Stiftungen 
bei den Bewohnern von Odrau ein bleibendes Denkmal gesetzt. Sie schuf ein K ranken¬ 
haus, gründete eine Mädchenschule, dotierte einen Stiftskaplan und stiftete 
ein Siechenhaus. Sie hatte schon im Jahre 1840 von Johann Galuschka ein beim 
Friedhofe befindliches Ackerstück erworben und dort in den Jahren 1841 und 1842 
ein ebenerdiges Haus erbaut und die Absicht ausgesprochen, dort ein Versorgungs¬ 
haus für acht Arme zu stiften, was jedoch damals nicht zur Ausführung gelangte. 
Als dann die Stadtgemeinde im Jahre 1852 aus dem Reck'schen Stiftungskapitale 
das Leopold Zimmermann'sche Haus zur Errichtung eines Armenhauses (Spital) er¬ 
werben wollte, ließ sie das im Rohbau hergestellte, leerstehende Haus beim Friedhof 
ausbauen und herrichten. Es stand ganz frei im Garten, hatte zu ebener Erde vier 
Zimmer, eine geräumige Küche und eine Speisekammer, und im ersten Stock acht 
große Zimmer. Dieses Gebäude widmete sie nun zu einem Krankenhaus. Die 
innere Einrichtung desselben wurde 1853 veranlaßt und damit fortgefahren, so daß 
es am 21. November 1855 eröffnet werden konnte. Die Krankenpflege übernahmen 
drei barmherzige Schwestern vom. Orden des heil. Franziskus, die aus dem Mutter¬ 
hause St. Mauritz bei Münster in Westfalen hieher berufen wurden? Anfangs war 
das Haus nur zur Aufnahme von 12 Kranken bestimmt, es wurde jedoch das Er¬
	        
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