Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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stand der Waisenkasse betrug 1899 227.923715' fl., der Passivstand 20l.753'025 fl. 
Ferner befindet sich in der Verwahrung des Steueramtes der Kontributions¬ 
fonds, der nach dem Gesetze vom 30. November 1868 verwaltet wird. An demselben 
partizipierten im Jahre 1899 13 Ortsgemeinden und 471 Teilnehmer. Der Ver¬ 
mögensstand stellte sich auf 20.347'02 fl., worunter 1439 03 fl. Reservesond waren. 
Mit der Aufhebung der Patrimonialgerichte erfuhren auch die Finanzbehörden 
eine Umgestaltung. Es wurden für die Einhebung der direkten Steuern in Ver¬ 
bindung mit den k. k. Bezirksämtern eigene k. k. Steuerämter eröffnet. Als 
k. k. Steuereinnehmer waren in Odrau tätig: Karl Kutscher« (1862—1864), 
Josef Schlusche (1865—1881), Karl Latzel (1881 -1882), Emanuel Hoffmann 
(1882—1887), Anton Ludwig (1887—1899) und seit 1899 Franz Görlich. Als 
k. k. S t e u e r a m t s k o n t r o l l o r e fungierten: Johann Gritzbach (1852—1853), Rudolf 
Scharf (1854—1871), Karl Latzel (1872—1881), Emil Kubitza (1881—1887), Josef 
Czerny (1889—1895) und Josef Heinelt bis heute. Als k. k. Steueramtsassi¬ 
stenten waren tätig: Karl Rosner (1852—1855) und Karl Latzel (1856—1865). 
Als k. k. Steueramtsadjunkt wirkt seit 1899 Franz Holub. Weiter stehen ein 
Diener und zwei Nachtwächter in Verwendung. 
Als Notare waren in Odrau seit 1872 tätig: Dr. Johann Fuchsig (1872— 
1875), Adalbert Pollak (1875—1879), Dr. Josef Wirt (1879—1888), Eduard Wrana 
(1888—1895) und seit 1895 Friedrich Schumann. — Odrau ist der Sitz eines 
Gendarmeriepostens mit einem Postenführer und zwei Gendarmen, dem die 
17 Gemeinden des Gerichtsbezirkes zugewiesen sind. 
Herrschaft Odrau. Stiftungen der Landgräfin 
Charlotte zu Fürstenberg. 
Als im Jahre 1846 in Galizien bedeutende Unruhen der bäuerlichen Bevölkerung 
gegen die Grundherren stattfanden, erschien das Patent vom 13. April 1846, durch 
welches die schreiendsten Bedrückungen der Untertanen bei der Abforderung der Fron¬ 
dienste beseitigt werden sollten, und das Patent vom 18. Dezember 1846 sollte die 
Frage der Robotablösung einer Lösung näher bringen. Es wurde angeordnet, daß 
alle untertänigen Arbeitsleistungen (Roboten) und zehentherrlichen Rechte im Wege 
freiwilligen Übereinkommens abgelöst werden können, daß diesbezügliche Vergleiche, 
wenn sie die kreisamtliche Bestätigung haben, wie gerichtliche Vergleiche zu behandeln 
sind, und daß zur Ablösung auch untertänige (Rustikal-) Grundstücke verwendet werden 
können, wobei jedoch die Erhaltung der Untertanen nicht gefährdet und ihre Wirt¬ 
schaften im aufrechten Stande erhalten bleiben sollen. Auch die Gemeinde-Vermögen 
und die Vorräte und Kapitalien der untertänigen Kontribntionsfonde sollten hiezu 
benützt werden können. 
Im. Frühjahre 1847 meldete der Oberamtmann Stoklassa der Landgräfin Char¬ 
lotte von Fürstenberg, daß in der Nähe die Untertanen die Robot verweigern und 
alle drei Kreiskommissäre deswegen sich auf Kommission befinden, ferner daß sich die 
Gemeinden Dörfel, Großhermsdorf und Lautsch wegen Einlösung der Robot gemeldet 
hätten, worauf sie ihm den Auftrag erteilte, einen Ausweis über die Robotleistungen 
im Bezirke Odrau zusammenzustellen. Nach demselben hatten die Dorfuntertanen der 
Herrschaft Odrau jährlich 10.452 zweispännige und 832 einspännige Roßrobottage und 
32.020 Handtage Fußrobot zu leisten. Doch erfolgte damals keine Änderung. 
Mit der Verordnung vom 28. März 1848 wurde kundgemacht, daß die Ver¬ 
bindlichkeit zur Robotleistung binnen einem Jahre aufzuhören habe. Die Folge davon 
war, daß am 22. Juli der Oberamtmann der Landgräfin nach Purkersdorf berichten 
mußte, daß in den Odrauer Dörfern Robotverweigerungen vorkommen. Vier Tage 
später stellte Hans Kudlich im Reichstage zu Wien den Antrag, das Untertänigkeits-
	        
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