Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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den Pfarrer, wohin ihn die Amtspflicht fordert, zu führen. Auf diese Verbindlichkeit 
zahlen drei dieser Kirchväter widerruflich jeder jährlich 9 fl. 36 kr. C.-M., macht 
28 fl. 48 kr.; der vierte aber leistet widerruflich 208 Fußtage jährlich und bekommt 
die ganztägige Kost, daher der Tag nicht höher als auf 4 kr. C.-M. anzurechnen ist, 
macht 13 fl. 52 kr. Von dem Haus Nr. 165 in der Untervorstadt zu Odrau jährlichen 
Gartenzins 36 kr. W. W., macht 14 kr. l'/s dl. C.-M. — 6. Vom Bräuhaus. Von 
der Herrschaft jährlich 52 Eimer Bier und von der brau- und schankberechtigten 
Bürgerschaft 20 Eimer, was aus Mangel des Schankrechtes nur an die Bräuhaus¬ 
pächter gegen Rückschlag der Verzehrungssteuer und einer Nutzenentschädigung reluiert 
werden kann. Die Maß 5 2 kr. C.-M. macht 96 fl. — 7. Von den Mahlmühlen. 
Von der Kleinen-Mühle in Odrau, von der Lautscher, von der niederen und oberen 
in Jogsdors und von der in Klein-Hermsdorf je 1 Achtel Mehl, das Maßl zu 3 kr. C.-M., 
macht 1 fl. (1 fl. C.-M. ä 60 kr. ä 4 Pf.) — 8. Von der Fischerei: Die Obrigkeit 
gibt jährlich 90 Stück mittlere Karpfen zu 6 kr. C.-M. das Stück, macht 9 fl. Der 
Pfarrer hat das Recht, in der Oder von 
der langen bis zur Viehweidbrücken zu fischen, 
trägt aber nichts. — 9. Von Stiftungen: 
Von 3 Requiem und 70 Messen jährt. 22 fl. 
21 kr. 1 dl. — 10. An Stola: Zufolge 
5 jährigen Durchschnittes (von einer Leiche 
30 kr., von einer Trauung 36 kr.) 226 fl. 
50 kr. Von der 1785 errichteten Dörfler 
Pfarrei ein Pauschquantum von jährlich 40 fl. 
und von der 1810 errichteten Lokalie Wessiedl 
jährlich 12 fl. — 11. An barem Geld: 
Aus der Gemeindekasse sub nomine Solarii 
32 fl. — 12. An Holz: Von der Obrigkeit 
20° teils hartes, teils weiches Holz, welches 
die Gemeinden Kamitz und Taschendorf fällen 
und zuführen, ohne daß ihnen eine Robot 
abgerechnet würde., Es gibt daher die Obrigkeit 
eigentlich nicht mehr. als den Stamm, das 
ist per Klafter hartes Holz 1 fl. 12 kr. C.-M. 
oder jährlich 12 fl. und das weiche per Klafter 
L 48 kr., macht 8 fl. Nebstbei bezieht der 
Kaplan 20° teils weiches, teils hartes Holz, 
welches die robotpflichtigen Untertanen der 
Herrschaft fällen und zuführen. — 13. An 
Compascua. Laut Inventar von 1804 und 
nach einer in der Kirchenlade liegenden alten 
Schrift gibt die Herrschaft dem Odrauer 
Pfarrer das Compascuum (Mitweide) auf foviele Stücke Kühe, als er den Winter 
hindurch am Futter erhalten kann, jetzt auf 4 Stück, macht jährlich ä 1 fl. C.-M. 4 fl. 
Alles zusammen Einnahmen 945 fl. 14 kr. 31/5 dl. 
-B. Ausgaben: 1. Öffentliche Lasten: Grundsteuer 26 fl. 11 kr. 3 dl., 
Grundsteuerzuschuß 2 fl. 11 kr., Urbarialsteuer 29 fl. 3 kr., Haussteuer 1 fl. 20 kr., 
Status offieii l fl. 40 kr., Dominikalbeitrag 1 fl. 8 kr., Erbsteueräquivalent 4 fl., 
Allumnaticum 1 fl. 17 kr., zusammen 66 fl. 50 kr. 3 dl. — 2. Privat lasten: 
Auf den Unterhalt des 1697 gestifteten Kaplans 120 fl., auf zwei Kooperatoren 
400 fl., Druckkosten der Verordnungen und Kurrenden-Botenlohn 2 fl. 36 kr., macht 
522 fl. 36 kr. — 3. Auf den Unterhalt der Gebäude 36 fl. — 4. Auf extra 
ordinäre Auslagen. Straßenerhaltung 10 fl., Uferverwehrung 8 fl. Bei Abschüttung 
des Dezems bekommen die Knechte, die ihn zuführen, von jedem Metzen 1 Groschen, 
desgleichen von jeder halben Klafter Holz, macht zusammen 23 fl. 47 kr. — Ein¬ 
k>« Gregor Ioh. Mendel 
j)ralat im Rönigskloster in Brünn, 
hervorragender Botaniker.
	        
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