Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

476 
Abgabe des Fleisches an die Herrschaftsbeamten zu dem billigen Preise nach dem 
Urbar vom Jahre 1773 wieder eine Beschwerde ein, in der sie darauf hinwiesen, 
daß die Zahl der Fleischhauer und Fleischbänke nach dem Privilegium von Johann 
Thomas von Zwola, bestätigt vom Grafen Johann Baptist von Werdenberg, 
auf 14 beschränkt und hiebei ausdrücklich versprochen wurde, daß kein Fremder in 
der Stadt und im Herrschaftsbezirke eine Bank errichten dürfe, ivas ebenfalls in das 
Urbar aufgenommen worden sei; daß die Herrschaft aber dementgegen zwei neue 
Fleischhauer gegen Zins in die herrschaftlichen Renten aufgenommen habe, wodurch 
die Odrauer Fleischer den Absatz auf den Dörfern verloren und nun durch Verlegung 
der Fleischbänke neuen Schaden zu gewärtigen hätten, worauf die Entscheidung vom 
16. März 1836 erfolgte, daß die Fleischbänke am Rathaus zu verbleiben haben. 
Die Müller der Herrschaft Odran hatten 1801 den Versuch gemacht, eine 
eigene Zunft zu erhalten. Sie gingen bis an die höchste Stelle, wurden aber abge¬ 
wiesen. Im Jahre 1827 brachten sie wieder ein Gesuch um Bewilligung einer- 
eigenen Zunft beim Landesgubernium ein. Sie führten an, daß sie zur Troppauer 
Zunft gehören, daß sie bei den gewöhnlichen Versammlungen, abgesehen von der Reise, 
meistens drei bis vier Tage dort verweilen müssen, wodurch sie große und ganz unnötige 
Auslagen hätten. Die Troppauer Zunft sei einige hundert Mann stark, weshalb eine 
Menge Zeit mit dem Einkassieren der Beiträge und mit der Freisprechung und Auf¬ 
nahme der Lehrlinge vergehe, wobei letzteren nicht einmal die Zunftregeln vorgelesen 
werden könnten. Während dieser Zeit müßten die 19 Müller der Herrschaft Odran 
ihre Mühlen zu Hause allein stehen lassen. Es ließe sich das alles in Odran selbst 
viel einfacher und kürzer abwickeln, da Odran eine Stadt für sich bilde und beim 
städtischen wie beim obrigkeitlichen Amte die größte Ordnung herrsche. Der Ober¬ 
amtmann Koch befürwortete jedoch das Gesuch nicht, weshalb sie 1828 abschlägig 
beschieden wurden. Im Jahre 1835 brachten sie abermals ein gleiches Gesuch ein. 
Es wurde beim fürstlichen Schloßamte in Troppau ein Protokoll aufgenommen, wobei 
sich der Troppauer Magistrat gegen die Bewilligung einer eigenen Zunft für die 
Herrschaft Odran aussprach, weil dadurch eine große Zahl von Müllern von der 
Mntterlade losgerissen würde. Da aber der damalige Odrauer Oberamtmann Stoklassa 
den Müllern freundlich gesinnt war, so wurde ihnen endlich mit dem Gubernial- 
dekrete vom 24. Oktober 1836 die Ausscheidung aus dem Troppauer Mittel und die 
Errichtung einer eigenen Zunft bewilligt. 
Von den damals auf der Herrschaft Odran bestandenen Mühlwerken ist noch 
folgendes zu erwähnen: Die Tschermenkamühle gehörte von 1809 bis 1848 dem 
Simon Scholz?) Die Kleinhermsdorfer Mühle hatte 1807 Josef III. Heitel 
für 780 fl. übernommen, von welchem 1845 die Mahlmühle mit zwei Gängen und 
einem Stampfwerk an seinen Sohn Reinhold I. Heitel überging, der sie bis 1895 
hatte?) — Die Jogsdorfer Obermühle hatte 1793 Josef Schindler für 300 Tl. 
übernommen. Seine Witwe heiratete 1825 den Odrauer Müllerssohn Leopold Heitel, 
welcher die Mühle auf 18 Jahre zur Vorwirtschaft übernahm. Als sie 1847 starb, 
übernahm ihr Sohn Andreas Schindler die Mühle für 400 fl. C.-M., der schon 1848 
starb?) — Die Jogsdorfer Niedermühle mit zwei Mahlgängen und einem 
Graupenstampfwerk besaß seit 1779 Martin Weselsky. Das Stampfwerk wurde 1789 
zufolge eines Vertrages mit der Herrschaft Odrau in eine Tuchwalke mit drei Stöcken 
umgewandelt. Als jedoch die Odrauer Tuchmacherzunft die Scholastermühle kaufte 
und dort eine Tuchwalke errichtete, so wurde die Jogsdorfer Walke überflüssig. Da 
auch das Walzwerk verfault war, so suchte Weselsky 1803 bei der Herrschaft um die 
Bewilligung nach, dort eine Brettmühle errichten zu dürfen, was ihm gegen einen 
jährlichen Brettmühlzins von 15 fl. und die Verpflichtung, der Herrschaft jährlich 
*) Kamitzer Grdb. Extr. f. 1. Tom. II, 436. R. Grdb., E.-Z. 63, p. 131, 133. — 
2) Neumarker Grdb. 1,105, 448. — Kleinhermsdorfer Grdb. I, 496. N. Grdb., E.-Z. 1. 
— 8) Jogsdorfer Grdb. II, 192, 194, 321. Extr. f. 1.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.