Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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entschieden wurde, daß der Richter bei seinen Privilegien belassen blieb. Anton 
Teltschik, welcher mit Maria Magdalene, der Tochter des Johann Georg Herzmansky 
von Odrau vermählt war, hatte 4 Sohne: Johann Anton, Franz, Andreas und 
Benedikt, von denen der älteste nach dem am 19. November 1741 abgefaßten und 
von Wenzel Karl Sedlnitzky bestätigten Testamente die Erbrichterei nach 22 Jahren 
für 1200 Tl. übernehmen sollte. Jeder Sohn sollte 25 Stück Schafe vorausbekommen 
und der künftige Verkäufer dem Übernehmer 16 Mtz. Gerste zum Säen, Anbauen 
und Wirtschaften geben, ferner 3 Mtz. Erbsen, 4 Mtz. Haide, 1 Mtz. 4 Achtel Lein- und 
4 Achtel Hanfsamen. 
Seine Witwe heiratete am 18. September 1742 den Lichnowsky'sthen Kuchel- 
schreiber Johann Rechner, Sohn des Georg Rechner von Kätscher, der das Gericht 
auf 22 Jahre als Vorwirt übernahm. Bei der Abfassung des Vertrages waren Zeugen 
aus Odrau: Heinrich Florian Unger, Rentmeister, Karl Johann Krastetzky, Wald¬ 
bereiter, Franz Anton Richter, Bürgermeister, Franz Josef Berndt, k. k. Zollkontrollor, 
Johann Josef Herfort, Gemeindeschreiber, und aus Fulnek: Martin Johann Hey, 
Hauptmann, und David Hanke, Burggraf, ferner der Schwager der Braut, Anton 
Johann Walther, Richter in Wolfsdorf. Johann Reißner kaufte gleichzeitig auch den 
Erbzins auf der Obermühl für 358 Tl. 12 gr. auf 22 Jahre. Beilaß beim Gerichte 
waren: 4 Pferde, 10 Kühe, 1 Stier, 130 Schafe, 3 Wagen, 1 Kalesche, 3 Haken 
und 2 Paar Eggen. 
Am 6. Oktober 1761 kaufte dann Johann Anton Teltschik von seinem 
Stiefvater die „Scholzerei" in Kunzendorf samt allen Zugehörungen, der Nieder¬ 
mühle und allen Ackern für 1200 Tl. schl. An Ackern gehörten dazu: 1. Das 
Hanserb, 2. das Mühlerb, 3. der Kubich samt den Wieseir zwischen Anton Michalkas, 
zur Scholzerei zinsbar, Obererb von oben und Georg Chrieners Kubicherb von unten. 
4. Das Mittelerb samt Wiesen und Gebüsch gegen die Goldseifner Grenz zwischen 
Franz Matzkes, Obermüller, zur Scholzerei zinsbar, Obererb von oben und Anton 
Czerny, Bauer, zur Scholzerei zinsbar, Mittelerb von unten. 5. Das Obererb, zumeist 
aus Wald, Gebüsch und Wiesen bestehend, zwischen der Goldseifner Grenz von oben 
und Anton Czerny 'Obererb von unten. Von Johann Anton Teltschiks Brüdern ivar 
Franz ein Riemergeselle, für dessen Loslassung der Herrschaft 30 Tl. 31 gr. gezahlt 
werden mußten; Andreas ivar Erbrichter in Briesau und Benedikt war ein Bild¬ 
hauergeselle. Diese erhielten von der Angeldsumme jeder 80Tl. 31 gr., der Wolfsdorfer 
Freihöfler mährischerseits 83 Tl. 12 gr. und der Odrauer Hofkaplan Franz Sonntag 
nebst 15 Tl. jährigen Interessen von 265 Tl. als Abschlagszahlung 189 Tl. 5 gr. 10 hl. 
Für den Zins von der Obermühle waren 358 Tl. 12 w. gr. 10 hl. zil zahlen, deren 
Genuß die Ausgedinger auf ihre Lebenszeit hatten. Bei der Übernahme des Gutes 
geschah es, daß der Richter beim Streite wegen der Brachfelder arg verwundet wurde, 
welche Angelegenheit die Gemeinde nachher viel beschäftigte. Im Jahre 1768 überließ 
die Herrschaft dem Richter auf drei Jahre den Bierschank und dieser verpachtete die 
Niedermühle Nr. 51 auf drei Jahre an Thomas Studelka. Der Richter geriet 1770 
wegen der Anlage der Urbare in einen Streit mit der Herrschaft. Die Richter hatten 
wohl nach dem Urbarialkauf vom 17. Februar 1774 noch die Freiheit, einen eigenen 
Fleischer, Schuster und Schmied zu halten, ivaren aber verpflichtet, herrschaftliches 
Bier zu schenken, die Roboter zu beaufsichtigen und die herrschaftlichen Zinsen ein¬ 
zuheben.
	        
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