Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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jeher zustehenden Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten belasse. Die Adeligen folgten, 
indem sie vom Landesfürsten ähnliche Befreiungen für sich und ihre Unterthanen, 
die unter den Staatsfrohnen und der Gesamtbürgschaft schwer litten, verlangten. 
Je mehr solcher Befreiungen gewährt wurden, desto mehr wurlw die Macht der 
Kreisbeamten von außenher beschränkt, und umsomehr verfiel sie auch innerlich in 
ihrem Ansehest. 
Besiedlungen imG-ergebiete. Odrau einst Wihnanow genannt. 
Uni die weiten, noch nicht oder sehr schwach bebauten Länderstrecken zu be¬ 
völkern, riefen die Fürsten Kolonisten ins Land oder gestatteten den Klöstern, dies 
zu tun, damit durch intensive Bewirtschaftung des Bodens eine höhere Grundrente 
erzielt werde und höhere Abgaben geleistet werden könnten. Wann die ersten derartigen 
Besiedlungen in unserem Gebiete erfolgten, ist urkundlich nicht erhalten geblieben. 
König Friedrich von Böhmen bestätigte 1188 den Johannitern die ihnen von 
einem Hrpznata gemachten Schenkungen. Unter den Zeugen werden Stephanus 
cle. Manko wie und dessen Bruder Radoslaus angeführt, der in anderen 
Urkunden deSuchidol genannt wird. Ob wir hier einen Adeligen vor uns 
haben, der auf Mankendorf saß, während sein Bruder Jauchtet hatte, mag 
dahingestellt bleiben. Auch kann nicht sicher behauptet werden, daß die Johanniter 
hier Besitzungen gehabt haben, wenngleich nicht geleugnet werden kann, daß einige 
der Besitzungen ähnliche Namen ausweisen, wie unsere Dörfer und auch das schon 
längst eingegangene St. Johanniskirchlein, welches-bei Odrau am Übergänge 
der alten Heerstraße über die Oder stand, vielleicht darauf schließen ließe?) 
In der südlich von Odrau gelegenen Gegend, die damals auch von dichtest 
Wäldern bedeckt war, führte der Benediktiner Georg aus dem Kloster Ra igern 
ein Einsiedlerleben, lichtete die Wälder und machte die Gegend bewohnbar. Fürst 
Friedrich von Olmütz bestätigte 1169 dem Benediktinerkloster Raigern nicht nur den 
bereits urbar gemachten Acker von einem Tagewerk (terram ad aratrum)2) nebst 
Wiesen und einem Obstgarten zwischen den Flüssen Beczwa (Sebenik dürfte eine 
falsche Lesart sein und Sebenik heißen, was die heutige Beczwa ist, die früher 
Beyxs genannt wurde) und der Oder beim heutigen Dorfe Speitsch, sondern 
fügte auch die Erlaubnis bei gegen Westen soviel Wald auszuroden, als sie nur 
vermöchten, was sie auch fleißig befolgten?) Innerhalb 40 Jahren hatten sie das 
Gebiet besiedelt, den Markt Weißkirchen (Hranicz) und sechs Dörfer angelegt: 
r) Erben-Emler: T, 182. — 2) Eine aratura, aratrum oder terra war ein 
Stück Acker, zu dessen Bearbeitung ein Paar Zugtiere mit einem Pfluge ausreichte. 
Eine solche aratura zerfiel der Länge nach in A ck e r g e w e n d e, das sind Ackerstreifen, 
die mit einem Pfluge in einem Zuge bepflügt werden konnten. Ein Geivend war so lang 
als das Pflugrad bei 60maliger Umdrehung durchlaufen konnte. Nach den Stadtrechten 
zählte das Gewend in der Länge 125 Schritte, die Breite aber 7 bis 8 Furchen. 
Ein Joch und ein Gewend scheinen zu Pi'eiimsl Ottokars 11. Zeiten ein Ausmaß 
gewesen zu sein. 60 Gewende oder 60 Joch gehörten nach dem bayrischen Recht zu 
einer Hube. Am Schluß des 12. Jahrhunderts kommt schon der Ausdruck mansus, 
Jan, vor. Es war dies ein Grundstück, auf welchem 90 österreichische Metzen aus¬ 
gesät werden konnten. Der mansus hildete die Bestiftung eines freien Bauers. 
(Dudik, Gesch. Mährens, IV. Bd.) - 3) Erben-Emler: 1, 144.
	        
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