Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

400 
mußten 1785 außerhalb der Ortschaften verlegt werden, in den Neunzigerjahren ge¬ 
stattete man jedoch wieder die Benützung der alten Friedhöfe. 
Johann Karl Fürst Lichnowsky hatte am 6. September 1780 das ihm gehörige 
Haus Nr. 19 in der Stadt, zwischen dem Niedertor und Franz Iahn gelegen, der 
Pfarrkirche zum hl. Bartholomäus in Odrau geschenkt, mit der Bestimmung, dasselbe 
zugunsten der Kirche zu verwerten. Der Dechant von Beer verkaufte es in öffent¬ 
licher Lizitation am 2. Oktober 1780 für 402 fl. rh. dem Stadtchirurgen Josef Sang.1) 
Als dann die Verordnung erschien, die Friedhöfe in den Ortschaften abzuschaffen und 
außerhalb derselben neue anzulegen, trachtete der Dechant darnach, einen dem Fried¬ 
hofe bei der Begräbniskirche benachbarten Grund behufs Vergrößerung zu erwerben. 
Er richtete sein Augenmerk auf den ehemaligen Bromofsky'schen Garten, der 1731 
in den Besitz des damaligen Bürgermeisters Franz Anton Richter übergegangen war, 
der ihn dann seinem Bruder Karl Richter, Hofmeister bei der Herrschaft Odrau, ver¬ 
kauft hatte. Karl Richter schenkte am 30. Jänner 1782 den „beim Begräbnis- 
kirchel angrenzenden Garten", welcher damals nicht mehr der Bromowsky'sche, sondern 
der Richterische Garten genannt wurde und mit 600 fl. rh. bewertet war, seiner 
Schwägerin Rosalia Richter, Witwe des Schankbürgers und Strumpfstrickers Leopold 
Richter, und ihrer Tochter Theresia?) Der Dechant gab dem Fürsten Lichnowsky sein 
Vorhaben bekannt, der ihm am 25. April 1784 durch den Oberamtmann Kayl mitteilen 
ließ, daß er den Ankauf des Richterischen Gartens billige und wünsche, daß das B e- 
graben innerhalb der städtischen Ringmauer völlig abgestellt werde. Mit 
dem Dekrete vom 3. Juni 1784 gestattete dann das bischöfliche Ordinariat, daß vom 
Verkaufspreise des vom Fürsten geschenkten Hauses soviel als nötig zum Ankauf eines 
dem Friedhofe benachbarten Gartens verwendet und dieser zur Vergrößerung des Fried¬ 
hofes benützt werde. Weil aber der ganze Garten zur Vergrößerung des Friedhofes 
nicht erforderlich fei, so könne der Dechant den restlichen Teil gegen eine verhältnis¬ 
mäßige, jährlich der Kirche zu leistende Zahlung benützen. Dieser Garten wurde nun 
erworben, der Kaufvertrag ist jedoch im Grundbuche nicht eingetragen. Am 8. Jänner 
1785 berichtete die Stadtvorstehung dem k. k. Kreisamte, daß zufolge der ergangenen 
hochamtlichen Verordnung, daß alle Grüfte, Kirchhöfe oder sogenannte Gottesacker, 
die sich inner dem Umfange der Ortschaft befinden, geschlossen und statt derselben 
andere Plätze außerhalb der Ortschaften erwählt werden sollen, der in der Stadt 
Odrau bei der Psarr- oder Mutterkirche gewesene Kirchhof aufgehoben und anstatt 
dessen der in einer angemessenen Entfernung von 200 Schritten von der Stadt be¬ 
findliche Friedhof, der dort schon seit undenklichen Jahren sich befinde, trockenen, 
lehmigen Grund habe und der Überflutung nicht ausgesetzt sei, zur Begräbnisstätte 
auserkoren und um zwei Dritteile vergrößert worden sei. Zur Vergrößerung 
des Friedhofes wurden jedoch nur zwei Drittel des Richterischen Gartens ver¬ 
wendet. Der Rest ivurde von der Stadtgemeinde übernommen und der Dechant be¬ 
scheinigte am 20. Jänner 1790 den Empfang von 200 fl. rh., welche er „für ein 
eigenthümlich verkauftes Stück Garten, so zwischen Johann Hönisch und neu errichteten 
Freidhof gelegen", bar empfangen hatte. Die Stadtgemeinde verkaufte jedoch am 
l. Februar 1790 „den überflüssigen dritten Theil Grundes von dem Friedhof, den 
die Stadtgemeinde aus Eigenem bezahlt hat, zwischen der Friedhofmauer und Johann 
Hönisch gelegen", lizitando für 300 fl. rh. dem Stadtvorsteher Josef Lanz mit der 
Bedingung, daß der Käufer den Grund, falls dieser zur Vergrößerung des Friedhofes 
benötigt würde, gegen Erhalt von 300 fl. wieder abzutreten habe?> Am 1. Oktober 1790 
verpachtete der Dechant einen „bergigen Rand, der zu dem gemeinschaftlichen Gottes¬ 
acker oder Friedhof gehörig ist", gegen eine jährliche Zahlung von 1 fl. dem Josef 
Lanz auf immerwährende Zeiten. 
Der alte, kuppellose, mit Zinnen versehene Glocken türm über dem Eingänge 
zur Pfarrkirche drohte dem Einsturze, weshalb die Gemeinde die Glocken samt dem 
Ü Grdb. XI, f. 885. — ch Grdb. xr, f. 911. — 3) Grdb. XII, f. 168.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.