Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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1. Ortsried, 2. Kametczikried, 3. Hofried, 4. Laschkaried.^) — Kamitz: 1. Orts¬ 
ried, 3. Unterfeldried, 3. Oberfeldried, 4. Harte?") — K unzendorf: 1. Ortsried, 
2. Niederfeld, 3. Oberfeld, 4. Obererbfeld, 5. Böhmenried, 6. Wasserfeld, 7. Robot- 
feld?") — Wolfsdorf: 1. Ortsried, 2. Mährisch - Mühlgrabenried, 3. Kommerzial- 
straßenried, 4. Mittlerer Viehtriebried, 5. Steinbachried?^) — Taschendorf: 1. Orts¬ 
ried, 2. Viehtriebried, 3. Mühlried, 4. Weinbergried?") — Werdenberg: 1. Orts¬ 
ried, 2. Kurhübelried, 3. Hofried, 4. Fasanried, 5. Leinchübelried, 6. Brechhausried.as) 
— Neudörfel: 1. Ortsried, 2. Oderried, 3. Steinbachried, 4. Leinchübelried.^) 
Die auf den Seiten 360 und 361 befindlichen Tabellen A und B geben das 
Ergebnis der Vermessung und der Abschätzung der Gründe an. 
Das neue Steuer- und Urbarialsystem. hatte nicht den Zweck, die Steuerzahlung 
zu erhöhen, sondern auf besseren als den bisherigen Grundlagen, nämlich im Wege 
der Vermessung und Abschätzung aller Gründe eine vollkommen gleichmäßige Abgabe 
der Provinz, der Gemeinde und jedes einzelnen Eigentümers nach dem Verhältnis des 
Besitzstandes zu bewirken und die Ansässigkeit auf dem Lahn oder der Hube von aller 
Last zu befreien. Um den Hauptzweck: Erhaltung der Kräfte der Grundbesitzer und 
Anregung derselben zur höheren Industrie nicht zu stören, wurde zugleich mit dem 
Steuer- auch das sogenannte Urbarialsystem, das ist das Verhältnis der Unter¬ 
tanen zu ihrer Obrigkeit, geregelt. Von Steuerprivilegien mit Rücksicht auf den 
Personalstand der Besitzer sollte fortan keine Rede mehr sein. Die Herrschaften ver¬ 
loren also nicht nur den Vorteil, den sie früher aus der im Vergleiche mit dem 
bäuerlichen Besitz höheren Veranschlagung ihrer Kulturkosten gezogen hatten, sondern 
es kam auch mit dem Verschwinden des Unterschiedes zwischen Ordinär- und Extra- 
ordinärkontribution die ungleiche perzentuelle Steueranlage ganz in Wegfall. Die 
Herrschaften sollten aber in Hinkunft mit der Verwaltung der untertänigen Gemeinden 
nichts zu tun haben und das Steuer-Verteilungs- und Einhebungsrecht ihnen entzogen 
werden. Die Steuergelder sollten an die staatlich bestellten und den Kreisämtern 
untergeordneten Steuereinnehmer abgeführt und die Einhebung von den Richtern 
vorgenommen werden. Damit hängt auch die Gubernialverordnung vom 21. Jänner 
1785 zusammen, womit den Wirtschaftsämtern aufgetragen wurde, nur die Würdigsten 
und Rechtschaffensten zu Dorfrichtern zu machen. „Nicht überall bestehen Dorf- 
209: Goldgruben; 219: Bemschigwiese; 289: obrigk. Schwarzwald Hiernig; 275: Wüstung¬ 
wiese; 305: der kleine Gern; 306: der große Gern; 844: die Batuschka (Wiese); 347: 
Batusky iWaldwiese); 397: ein Niefkernwiesel; 423: der Grastowsky-Graben; 445: der 
Horetzky-Steig; 510: eine Schafhutung, Lotheße genannt: 511: Lolheße-Wiesel; 515: Wald- 
trieb Ochs; 518: Waldtrieb Marder; 521: gemeinsch. Schafhutung, Skat genannt; 522: 
Hutweide: Büchel; 533: Dollersky-Grabe»; 597: Hollersky - Wiese; 611: Wurchowina 
Wiese; 656: die Zung (Wiese). — 18) 194: Kosel- Wiese; 236: gemeinsch. Hutweide oder 
Fibich. — 19) 304: Wiese im Kohlgrund; 380: Diebsteigwiese; 480: Wiese auf der langen 
Czermenka; 488: Zinsflecken auf dem Mühlgrund; 574: Hutweide am Höllengrund; 582: 
Schindelmacheriviese; 597: Hutweide am Hirßdopf, stoßt an den „Goltz Hauffenwald" 
(Goldhaufler Wald); 614: Wiese beim Schorweg; 653: Hutweide zuNeukamitz; 656: Hut¬ 
weide zu Neukamitz im Höllengrund; 685: Hutweide beim Hübelwald; 729: Wiese hinter 
der Harte; 739: Brachwiesel; 796: Steinwiesel; 827: Wiese im Zwirnsgraben; 858: eine 
gemeinsch. Wiese, Ochsenwiese genannt; 909: Lümmerwiesel; 913: Brünnelwiesel; 917: 
Kümmelwiese; 919: Bilderwiese.— w) 162: die Zeit; 175: Gern; 264: Wiesel beim Wolfs¬ 
brunn; 269: Ziegenrücken; 270, 276: Köhlerberg; 278: Wiese auf dem Kuwik; 478: Hinter¬ 
feld, daran der Robotfuhrweg; 486: der niedere Brunnhügel; 487: der obere Bcunnhügel. 
— 2i) 52: Lennertgarten; 67: Garten auf der Wüstung; 425: Hutung in der Harte; 471: 
Klemensgarte». — W) 14g: Zieberb; 208: Hutung neben dem Eichberg; 210: Haberberg; 
217: Erlebrunnwiese; 266: Wiese beim Stachelschwein; 288: Görn (Wiese); 344: Hupusch 
(Hutweide); 452: Schoßgründelwiese; 496: der Keil; 512: Acker unterm Birkenberg; 544: 
Ziebiviese. — 2)) 109: obrigk. Krautland beim Teichl; 110: obrigk. Schwarzwald Eich¬ 
berg; 111: Weinbergwaldel; 112: Grasgarten am Weinbrunn: 113: Krautland unterm 
Weinberg; 127: obrigkeitlich, ein Gewend oder Abteilung beim Fasangarten; 129: Hutung 
vom Mühlweg bis hinter die Höhle; 130: die Schlucht (Wiese); 133: Acker neben Groß- 
Hermsdorfer Fußsteig von Simon Wladarsch bis zum Quergraben, wo die Höhle liegt.— 
34) 81: Wiese im Ständer; 159: Wiese an „der" Steinbach; 168: Gänsehübel; 242: Bühn- 
chlicht (Wiese).
	        
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